Allgemeinverfügung des Veterinärdienstes – Vogelgrippe-Risiko von hoch auf mäßig zurückgestuft
Kreis Soest – Der Kreis-Veterinärdienst hat die bestehende Stallpflicht für Hausgeflügelbestände aufgehoben. Sie war in Risikogebieten Ende November angeordnet worden, um zu verhindern, dass Wildvögel Herden mit der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest anstecken. Betroffen waren Schutzsäume an Gewässern, in denen neun kleinere Hühnerhaltungen bekannt sind. Auslöser für diese Vorsichtsmaßnahme war der Virus H5N8, der in Mecklenburg-Vorpommern, in den Niederlanden und in Großbritannien nachgewiesen worden war.
Die aktuelle Situation in den oben genannten Regionen hat sich mittlerweile soweit verbessert, dass das Risiko durch das Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI) von hoch auf mäßig zurückgestuft werden konnte. Im Einzelnen betraf die Stallpflicht im Kreis Soest die folgenden Risikogebiete: Schutzsaum Möhnesee (1.000 Meter), Schutzsaum Lippe und Hellinghäuser Mersch, Schutzsaum Zachariassee (Lippstadt), Schutzsaum Lippe Disselmersch und Schutzsaum Ahsewiesen (500 Meter; Lippetal und Welver). Diese Gebiete waren in den Fokus geraten, weil dort Zugvögel leben oder es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt.
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht wird mit Erscheinen der entsprechenden Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen rechtskräftig.