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Landwirtschaftliche Gebäude: Umnutzung weiter möglich

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Bauaufsicht organisierte zum 20. Mal Gespräch mit Architekten und Bauingenieuren

Soest – Einmal jährlich lädt die Bauaufsicht des Kreises Soest Architekten und Bauingenieure zum Gespräch ins Kreishaus ein. Dieser um Wissenswertes zu jeweils aktuellen Themen angereicherte Erfahrungsaustausch hat sich zu einer kleinen Erfolgsgeschichte entwickelt. So organisierte Abteilungsleiter Michael Joswig diese Informationsveranstaltung bereits zum 20. Mal. Neuerungen in der Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung standen im Mittelpunkt.

Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen werden geeignete Unterkünfte rar. Eine Änderung des Blauplanungsrechts bzw. des Baugesetzbuches im vergangenen Jahr (Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz) schafft die Grundlage dafür, Unterkünfte für Flüchtlinge schneller und auch auf bisher dafür nicht erlaubten Flächen zu errichten. So können die „Umnutzung“ von Büro- und Geschäftshäusern und die Einbeziehung von Gewerbegebieten in die Standortsuche ins Auge gefasst werden. Da auch heimische Kommunen derartige Vorhaben auf die Agenda setzen, ein Thema, das hiesige Architekturbüros bewegt.

Abteilungsleiter Michael Joswig und die Sachgebietsleiter Frank Hoffmann und Ulrich Maas (v.l.) gestalteten das 20. Treffen zwischen Bauaufsicht und Architekten (Foto: Franca Großevollmer/Kreis Soest).
Abteilungsleiter Michael Joswig und die Sachgebietsleiter Frank Hoffmann und Ulrich Maas (v.l.) gestalteten das 20. Treffen zwischen Bauaufsicht und Architekten (Foto: Franca Großevollmer/Kreis Soest).

Spannend für den ländlich strukturierten Kreis Soest ist die Nachnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden. Hier drohten zum Jahresende Einschränkungen. Die geplante Aufhebung der Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist bei der Nachnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden ist aber wieder vom Tisch. Mit der Aussetzung sollte vor zehn Jahren ein Impuls gesetzt werden, um brachliegende ehemalige Hofstellen durch die Erlaubnis zur Umnutzung mit neuem Leben zu erfüllen.

In Fachkreisen für Aufsehen hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Brandschutz bei Gebäuden, die einen formellen Bestandsschutz genießen, gesorgt. „Brandschutz geht vor Bestandsschutz“, könnte man den Richterspruch auf den Punkt bringen. Im konkreten Fall genügte ein Hotelgebäude nicht den Anforderungen, welche die Bauordnung NRW an den ersten und zweiten Rettungsweg stellt. Die Bauaufsicht untersagte nach dem Urteil die Nutzung als Hotel. Abteilungsleiter Michael Joswig und die Sachgebietsleiter Frank Hoffmann und Ulrich Maas appellierten vor diesem Hintergrund an die Teilnehmer der Informationsveranstaltung im großen Sitzungssaal des Kreishauses, bestehende Brandschutzmängel auch bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen ernst zu nehmen.

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