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Unterführung hoch genug für Busse

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Lippstadt – Seit dem 20. Dezember 2013 ist die neue Unterführung am Südertor geöffnet. Radfahrer und Fußgänger haben die neue Verbindung zwischen Süden und Innenstadt vom ersten Tag an gut angenommen und verweilen gern an den Licht- und Wasserspielen am südlichen Unterführungsende. Auch für Busse ist die Unterführung freigegeben und mit dem neuen Fahrplan wird die Linie R66 durch die Unterführung fahren. „Und das wird ohne Probleme funktionieren“, räumt Stadtsprecherin Julia Scharte kategorisch mit Gerüchten auf, die die Durchfahrbarkeit der Unterführung für Busse in Zweifel ziehen. „Die Unterführung hat eine maximale Durchfahrtshöhe von 3,30 Meter und damit ausreichend Platz für alle Busse der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG)“, so Scharte weiter.

Sämtliche Rahmenbedingungen – insbesondere die Durchfahrtshöhe – seien im Vorfeld der Baumaßnahme und im laufenden Prozess mit der RLG abgestimmt und somit sichergestellt worden, dass sämtliche RLG-eigene Fahrzeuge die Unterführung passieren können. Lediglich zwei Fahrzeuge eines von der RLG beauftragten externen Dienstleisters überschreiten die maximale Höhe, sodass eine Durchfahrt nicht möglich ist. Konsequenz: Diese beiden Fahrzeuge werden auf der Strecke nicht zum Einsatz kommen.

Stadtsprecherin Julia Scharte erläutert in diesem Zusammenhang auch noch einmal den Hintergrund für die maximale Durchfahrtshöhe von 3,30 Meter: „Wir sind bei öffentlichen Baumaßnahmen verpflichtet, barrierefrei zu bauen. In diesem Fall bedeutet das, dass die Unterführung eine maximale Neigung von sechs Prozent haben darf, die in der Umsetzung selbstverständlich ausgenutzt wurden. Daraus ergibt sich logischerweise aber auch eine maximale Höhe für die Unterführung – in unserem Fall 3,30 Meter.“ Diese Berechnungen und die daraus resultierenden Größenverhältnisse seien den Planern und allen Beteiligten immer bekannt gewesen und stellten vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände daher keinesfalls ein Problem dar. „Sämtliche Fahrzeuge, die diese Unterführung nutzen dürfen und müssen, passen auch durch“, bekräftigt Julia Scharte noch einmal.

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