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Wahl 2014 in Lippstadt

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Lippstadt – Durch das Wahlamt der Stadt Lippstadt wurden – bei einer Einwohnerzahl von etwa 67.000 – rund 56.000 Wahlbenachrichtigungsschreiben versandt. Diese Benachrichtigungen, die aufgrund der Fülle von Informationen in diesem Jahr erstmalig in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes auf den Weg geschickt werden, erhalten alle Einwohner ab 18 Jahren für die Europawahl und alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren für die Kommunalwahlen – vorausgesetzt, sie hatten bis zum 20. April dieses Jahres ihren Wohnsitz in Lippstadt angemeldet.

„Wer keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte im eigenen Interesse im Wahlamt seinen Eintrag im Wählerverzeichnis überprüfen lassen“, rät Manfred Leutnant vom Fachdienst Organisation der Stadt Lippstadt. Das Wahlamt ist unter den Rufnummern 02941/980-293, 980-294 und 980-318 sowie bei Fragen zur Integrationsratswahl unter 980-395 erreichbar. Geöffnet ist das Wahlamt im Stadthaus, Ostwall 1, von montags bis mittwochs durchgehend von 8 Uhr bis 17 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 13 Uhr.

Auf der Wahlbenachrichtigung befinden sich unter anderem die Anschrift des Wahlraumes, die Nummer des Wahl- und Stimmbezirkes und die Wählerverzeichnisnummer. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe müssen am Tag der Europa- und Kommunalwahl – Sonntag, 25. Mai 2014 – zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal gebracht werden. Dort werden den Wählern bis zu fünf verschiedenfarbige Stimmzettel ausgehändigt. „Wie viele Stimmzettel der Einzelne bekommt, hängt davon ab, ob ein Wähler für alle Wahlen oder beispielsweise nur für die Kommunalwahlen wahlberechtigt ist, wie es bei den 16- bis 18-jährigen Wählern der Fall ist“, erklärt Manfred Leutnant. Für die Europawahl gilt das Wahlrecht erst ab 18 Jahren.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird bei der Wahl am 25. Mai nicht einbehalten, sondern dem Wähler für eine mögliche Stichwahl um das Amt der Landrätin/des Landrats oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 15.06.2014 zurückgegeben. Die Stimmzettel für die Europawahl sind weiß/grau. Für die Wahl des Landrates ist ein weißer Stimmzettel vorgesehen, die Stimmzettel für die Kandidaten der Bürgermeisterwahl sind gelb. Mit dem roten Stimmzettel kann der Bewerber für den Kreistag gewählt werden. Die Wahlbezirkskandidaten der sieben Parteien und Wählergruppen, die für den Rat der Stadt Lippstadt kandidieren, werden mit einem grünen Stimmzettel gewählt.

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können alle diejenigen, die am 25. Mai nicht im Wahllokal wählen wollen, Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann der Stadt Lippstadt per Post im frankierten Umschlag zugesandt werden. Eine Beantragung im Internet auf der Homepage der Stadt Lippstadt unter www.lippstadt.de ist ebenfalls wieder eingerichtet. Eine mündliche Antragstellung im Wahlamt ist möglich, eine telefonische jedoch nicht.

Aufgrund des Antrages erhält der Antragsteller per Post die gewünschten Briefwahlunterlagen, und zwar den Wahlschein (gelb für die Kommunalwahl; weiß für die Europawahl), die fünf genannten verschiedenfarbigen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag für die Europawahl, einen grünen Stimmzettelumschlag und einen gelben Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl sowie ein Informationsblatt für jede Wahl. Manfred Leutnant: „Der Wahlschein muss unbedingt vom Wähler unterschrieben werden, ansonsten sind die abgegebenen Stimmen ungültig.“

Im Wahlamt herrscht viel Betrieb. 3.230 Briefwahlunterlagen wurden bereits beantragt und unter anderem von den beiden Mitarbeiterinnen Maria-Loredana Giunta und Sarah Büttner (v.l.) bearbeitet (Foto: Stadt Lippstadt).
Im Wahlamt herrscht viel Betrieb. 3.230 Briefwahlunterlagen wurden bereits beantragt und unter anderem von den beiden Mitarbeiterinnen Maria-Loredana Giunta und Sarah Büttner (v.l.) bearbeitet (Foto: Stadt Lippstadt).

Briefwähler sollten darauf achten, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl abzusenden. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Brief die Wahlbehörde zu spät erreicht (am Wahltag bis 16 Uhr für die Kommunalwahl und bis 18 Uhr für die Europawahl), so dass seine Stimmen bei der Europa- bzw. Kommunalwahl nicht mehr berücksichtigt werden können. Alternativ kann der Wahlberechtigte im Wahlamt im Stadthaus zu den genannten Öffnungszeiten persönlich in bereitstehenden Wahlkabinen auch sofort die Stimme vor Ort abgeben.

Am gleichen Tag wird in Lippstadt auch der Integrationsrat gewählt. Rund 11.300 ausländische Mitbürger bzw. Deutsche mit Migrationshintergrund sind aufgerufen, ihre Stimme für die direkt zu wählenden Mitglieder für den Integrationsrat abzugeben. Auf Antrag können bis zum 13. Mai 2014 ebenfalls Bürger in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und diese durch Einbürgerung erhalten haben. Direkt gewählt werden zehn Vertreter. Hinzu kommen fünf vom Rat bestellte Vertreter. Zu dieser Wahl haben vier Listenverbindungen und zwei Einzelkandidatinnen eine Kandidatur eingereicht.

Gewählt wird übrigens in den gleichen Wahlräumen wie bei der Europa- und Kommunalwahl, erklärt Gudrun Strathoff vom Fachdienst Organisation der Stadt Lippstadt. „Wäre das nicht so, müssten viele EU-Bürger, die bei der Kommunalwahl und ggf. bei der Europawahl wahlberechtigt sind, ein weiteres Wahllokal aufsuchen.“ Auch für die Wahl des Integrationsrates wird eine Wahlbenachrichtigung verschickt, mit der ebenfalls Briefwahl beantragt werden kann. Die Modalitäten der Beantragung sind gleich. Die für die Integrationsratswahl bestimmten weißen Wahlbriefe müssen am Wahlabend mit dem blauen Stimmzettel spätestens um 18 Uhr im Briefkasten des Stadthauses liegen. Später eingehende Sendungen können auch für die Integrationswahl nicht mehr berücksichtigt werden – so schreibt es die eigene Wahlordnung der Stadt Lippstadt für diese Wahl vor.

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