Lippstadt – Am Sonntag, den 25. Mai 2014 findet ein besonderer Wahltag statt: Erstmals finden die Wahlen zum Integrationsrat gleichzeitig mit den Kommunalwahlen und den Europawahlen statt.
Der neu zu wählende Integrationsrat wird sich aus zehn direkt zu wählenden Vertretern der Migranten sowie fünf vom Rat zu bestellenden Ratsmitgliedern zusammensetzen. Er soll sich mit dem Rat über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen und kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, die für die Integration maßgeblich sind, zum Beispiel mit der interkulturellen Öffnung der Verwaltung oder mit verbesserten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Migranten.
Aktives Wahlrecht:
Wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates sind grundsätzlich alle in Lippstadt lebenden Ausländerinnen und Ausländer, alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Deutsche, die zugleich noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, sind ebenfalls wahlberechtigt unter der Voraussetzung, dass sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag ist bis spätestens zum 13.05.2014 unter Vorlage eines Nachweises der Einbürgerung zu stellen.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wählen kann man am Wahltag in denselben 46 Wahllokalen, in denen auch die Stimmen für die Europa- und die Kommunalwahl abgegeben werden, sowie per Briefwahl.
Voraussetzungen der Wählbarkeit:
Für den Integrationsrat können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren kandidieren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Das Wahlamt nimmt hierzu bis spätestens Montag, 21. April 2014, 15.00 Uhr entsprechende Vorschläge an. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber als auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten.
Da die Wahlvorschläge vom Wahlamt geprüft werden müssen, empfiehlt es sich, mit der Abgabe nicht bis zum letzten Tag zu warten. Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind Vordrucke notwendig, die beim Wahlamt erhältlich sind. Dazu können Termine mit dem Wahlamt (Verwaltungsgebäude Stadthaus, Ostwall 1, Zimmer 1.33, Ansprechpartnerin Frau Gudrun Strathoff, Telefonnummer: 02941/980395) vereinbart werden.
Die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Maria Kitsaki, ergänzt: „Integration braucht viele engagierte Menschen. Wir tragen alle Verantwortung dafür, dass die politische, soziale und wirtschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten gelingt. Wer seine Zukunft mitgestalten will, der sollte sich auch bei den anstehenden Wahlen aktiv mit einbringen. Von daher würde ich mich über eine rege Beteiligung bei der Wahl des Integrationsrates in Lippstadt sehr freuen.“