Krisenstab rät von Verwandtenbesuchen über Ostern ab
Kreis Soest – Was ist in Zeiten von Corona eigentlich geboten oder verboten? Bund und Land haben in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben regeln. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage fasst der Krisenstab des Kreises Soest das Wichtigste zusammen.
Besuche zu Ostern
Der Krisenstab des Kreises Soest appelliert an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, auch über Ostern keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen. In Nordrhein-Westfalen sind Zusammenkünfte solcher Art in den eigenen vier Wänden rechtlich gesehen zwar nicht verboten. „Aber auch hier gilt der Appell, soziale Kontakte zu vermeiden. Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm“, so Krisenstabsleiter Dirk Lönnecke. Gerade ältere und kranke Menschen sind bei einer Infektion besonders gefährdet. Wer dieser Bitte nicht folgen möchte, sollte Folgendes beachten: Zusammenkünfte sind nur im privaten Bereich erlaubt, nicht in der Öffentlichkeit wie in Parks oder auf der grünen Wiese. Auch das Grillen und Kaffeetrinken im eigenen Garten hat seine Grenzen. Wenn dieses den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung annimmt, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehalten, einzuschreiten. „So schön es wäre, über Ostern mit Freunden und Verwandten eine gute Zeit zu haben – holen Sie das Treffen besser im Sommer nach, um andere jetzt nicht unnötig zu gefährden“, bittet Krisenstabsleiter Dirk Lönnecke.
In vielen Familien hat er Tradition: Der Osterspaziergang
In NRW sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich zwar nicht erlaubt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel: Die betrifft Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Personen in derselben häuslichen Gemeinschaft oder die Begleitung Minderjähriger oder Menschen, die besonders viel Hilfe im Alltag brauchen. Menschen, die zu diesem Personenkreis gehören, dürfen also auch mit mehr als zwei Personen spazieren gehen. Genauso darf man sich mit einem Freund oder einer Freundin verabreden, solange man zu zweit bleibt. Lönnecke bittet dabei allerdings um Vorsicht: „Wenn Ihnen andere Spaziergänger begegnen, gehen Sie sich so gut wie möglich aus dem Weg und halten Sie mindestens eineinhalb Meter Abstand ein. Ratsam ist es auch, stark besuchte Orte zu meiden.“ An manchen Orten ist dies bei größerem Andrang nur schwer möglich. Die Sperrmauer am Möhnesee, der Möhneseeturm, der Lörmecketurm und der Skywalk in Warstein sind aus diesem Grund derzeit gesperrt.
Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte Ältere und kranke Menschen zählen zur Hochrisikogruppe und sind deshalb bei einer Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind deshalb im Augenblick grundsätzlich untersagt. Um den Kontakt nicht abreißen zu lassen, können Angehörige miteinander telefonieren oder eine Videokonferenz machen. Viele freuen sich bestimmt über ein Päckchen mit einer kleinen Aufmerksamkeit. Einkaufen Geschäfte für die Grundversorgung wie Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien sind uneingeschränkt weiterhin geöffnet. Ihre Öffnungszeiten sind durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sogar ausgeweitet worden. Von Gesetzes wegen sind die Einzelhändler gehalten, den größtmöglichen Schutz der Kunden sicher zu stellen. Deshalb gelten in vielen Geschäften für das Einkaufen besondere Regeln, zum Beispiel, dass jeder Kunde, egal, wie viele Artikel er kaufen möchte, einen Einkaufswagen benutzen muss. Diese und andere Vorsichtsmaßnahmen sollen helfen, Abstand zu halten und eine zu große Anzahl von Kunden auf zu engem Raum zu verhindern. Der Krisenstab bittet darum, solchen Regelungen nachzukommen. Ostereinkäufe sollten wenn möglich frühzeitig und nicht erst an Karsamstag erledigt werden. So lassen sich Wartezeiten und zu volle Geschäfte vermeiden.
Quelle: Kreis Soest