Kreis Soest – Kisten packen, Wände streichen und jede Menge Papierkram – bei einem Umzug muss Vieles beachtet werden. Dazu gehört ebenfalls die Aktualisierung der Anschrift im Fahrzeugschein. Das ist auch der Fall, wenn der Umzug innerhalb des Kreises Soest erfolgt und das Kennzeichen am Fahrzeug unverändert bleibt. Darauf weist die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine des Kreises Soest hin.
Wer es unterlässt, seine Anschrift zu aktualisieren, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nicht nur bei Polizeikontrollen kann das zu Problemen führen, auch Steuerbescheide oder andere behördliche Schreiben können nicht zugestellt werden.
Aufgrund der Übergabe der Kraftfahrzeugsteuerbearbeitung von den Finanzämtern zur Zollverwaltung erfolgt derzeit ein Registerabgleich. Fahrzeughalter, die ihre Anschriftenänderung bislang versäumt haben, sollten diese umgehend in einer der Kfz-Zulassungsstellen in Soest oder Lippstadt sowie im Bürgerservice im Kreishaus nachholen, bevor sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Mitzubringen sind der Fahrzeugschein und der aktuelle Personalausweis mit der neuen Adresse.
„Der Fahrzeugbrief muss übrigens nicht aktualisiert werden. Möglich ist es aber“, erklärt Sebastian Kaup, Sachgebietsleiter der Kfz-Zulassungsstelle in Lippstadt. Bei Umzügen in andere Kreise müssen Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichen geändert werden. „Das bisherige Kennzeichen kann man innerhalb von NRW weiter beibehalten“, so Kaup.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Kreises Soest, www.kreis-soest.de, einen Termin vereinbaren. Zudem können Fahrzeughalter aus Rüthen, Geseke oder Werl eine Anschriftenaktualisierung auch bei ihren jeweiligen Stadtverwaltungen vornehmen lassen.