Lüdenscheid – Wegen der bevorstehenden Sprengung der Talbrücke Rahmede wird die Altenaer Straße (L530) in diesem Bereich ab Montag, 17. April 2023, voll gesperrt. Weil die direkte Verbindung zwischen Lüdenscheid und Altena damit voraussichtlich bis zum 10. Juni gekappt ist, müssen Verkehrsteilnehmende sich auf größere Umwege einstellen.
Die Vollsperrung der Altenaer Straße erstreckt sich von der Hausnummer 198 bis zur 231 (Galvanik). In diesem Bereich laufen die umfangreichen Arbeiten zur Anschüttung eines gigantischen Fallbetts und die weiteren Vorbereitungen der Brückensprengung, die am 7. Mai erfolgen soll. Außerdem sollen hier weitere See-Container aufgestellt werden – als Barrieren, die umstehende Häuser vor herumfliegenden Brückenteilen schützen sollen.
Nach der Sprengung müssen sowohl die Trümmer der Talbrücke als auch das Fallbett von der Baustelle abtransportiert werden. Laut Autobahn GmbH hat das Freiräumen der Altenaer Straße dabei Vorrang, damit die wichtige Verkehrsachse schnellstmöglich wieder befahrbar ist.
Bis dahin müssen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen die großräumige Umleitung über Altena und Werdohl nutzen, die als U44 ausgeschildert ist. Pkw hingegen dürfen die Vollsperrung über den Hemecker Weg, die L694 in Rosmart, die Brunscheider Straße, die Werdohler Landstraße (L691) sowie die Lenne- und Altenaer Straße umfahren.
Die Anliegerstraßen am Dickenberg dürfen lediglich in genau geregelten Ausnahmefällen befahren werden. Das begründet der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid damit, dass die Straßen nicht auf große Verkehrsmengen ausgelegt sind: „Mit jedem zusätzlichen Fahrzeug, das dort unterwegs ist, erhöht sich das Risiko, dass es hier zum Verkehrskollaps kommt.“ Das wiederum könnte die Einsatzfahrten von Feuerwehr und Rettungsdiensten behindern und damit schlimmstenfalls Menscheneben gefährden. Deswegen wird die Polizei den Verkehr während der Vollsperrung auch verstärkt kontrollieren.
Auch für die Fuelbecker Straße und den Tweerweg, die als Anliegerstraßen zwischen Altenaer Straße und Vogelberg verlaufen, gibt es klare Regelungen. Diese sind Bestandteile eines umfangreichen Frage-und-Antwort-Katalogs (FAQs), den die Stadt Lüdenscheid vor dem Hintergrund der Vollsperrung der Altenaer Straße veröffentlicht hat.
Die umfangreichen Arbeiten unterhalb der Brücke führen außerdem dazu, dass der untere Bereich „Im Wiesental“ ebenfalls voll gesperrt ist – und das bereits seit Mitte März. Für Fußgänger gibt es seit Anfang April ebenfalls kein Durchkommen mehr. Der Stadtteil Eggenscheid kann daher ausschließlich über den Römerweg befahren bzw. verlassen werden.
Ausnahmeregelung während der Vollsperrung der Altenaer Straße
In den vergangenen Tagen haben die Stadt Lüdenscheid viele Nachfragen zu den Regelungen während der Sperrung erreicht. Konkret ging es dabei vor allem um die Frage, wer eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Anliegerstraßen am Dickenberg benötigt und wer dazu berechtigt ist, sich für die Zeit der Sperrung eine solche ausstellen zu lassen.
Anlieger benötigen keine Ausnahmegenehmigung
Die Straßen am Dickenberg sowie die Fuelbecker Straße und den Tweerweg dürfen von Anliegern befahren werden. Als Anlieger gelten beispielsweise:
- Anwohner oder Eigentümer,
- Personen, die einen Anwohner besuchen wollen,
- Personen, die in dem Gebiet etwas erledigen müssen (zum Beispiel Tierarztbesuch, Einkauf etc.)
- Personen, die in dem Gebiet arbeiten.
In all diesen Fällen ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die „Anlieger frei“-Regelung bleibt also wie gewohnt bestehen. Die einzige Änderung: Der Anliegerbereich am Dickenberg wird in der Zeit der Sperrung um den Bereich der Altenaer Straße erweitert, der zwischen der Talbrücke Rahmede und der Stadtgrenze zu Altena liegt.
Umleitung für Durchgangsverkehr
Personen, die kein konkretes Anliegen vor Ort haben, dürfen die Anliegerstraßen hingegen nicht befahren. Für den Durchgangsverkehr ist eine großräumige Umleitung über Altena und Werdohl ausgeschildert. Diese muss von allen Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen genutzt werden. PKW können auch Alternativrouten wählen – beispielsweise über den Hemecker Weg, die L694 und die Brunscheider Straße, die Werdohler Landstraße (L691), die Lennestraße und die Altenaer Straße (L530).
Ausnahmegenehmigungen in bestimmen Fällen möglich
In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadt Lüdenscheid eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, die zur Nutzung der Anliegerstraßen berechtigt. Dies ist möglich für Fahrzeuge, die für zeitkritische Tätigkeiten genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel alle sozialen Dienste, Handwerker, sowie Taxen oder auch Fahrschulen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen die Anliegerstraßen auch zur Durchfahrt ohne ein Anliegen vor Ort genutzt werden.
Eine Verkürzung der Fahrzeit allein ist hingegen kein Grund zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Beschäftigte von Unternehmen außerhalb des Anliegerbereichs am Dickenberg oder Privatpersonen können daher in der Regel keine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wer die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt, kann per E-Mail an ausnahmen.stvo@luedenscheid.de einen Antrag stellen. In der E-Mail enthalten sein sollten:
- eine kurze Begründung für die Ausnahmegenehmigung
- eine Beschreibung der zeitkritischen Tätigkeit
- Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen)
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, erhalten die Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Anliegerstraßen, die bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden kann. Die Anträge können formlos per E-Mail gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, die darüber hinaus Rückfragen haben, erreichen den Fachdienst Bauservice telefonisch unter 02351/171524
Quelle: Stadt Lüdenscheid