Lüdenscheid – Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen zahlreiche Infektionen. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung von Coronavirus-Infektionen ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Maßnahmen sind geeignet, zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen und daher erforderlich.
Stadt Lüdenscheid setzt in den Maßnahmen Vorgaben des Landes um
Entsprechend hat das Land am Wochenende einen „Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen“ herausgegeben. Die Stadtverwaltung Lüdenscheid setzt diesen nun mit einer Allgemeinverfügung für die Stadt Lüdenscheid um. Diese tritt ab sofort in Kraft und betrifft unter anderem die folgenden Bereiche.
Bars, Clubs, Diskos, Theater und Kinos geschlossen
Bereits ab Montag, 16. März, müssen sogenannte „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Dieselbe Regelung gilt für Prostitutionsbetriebe. Auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen ist ab sofort untersagt.
Ab Dienstag, 17. März, sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
Maßnahmen im Stern-Center: Zutritt nur noch unter strengen Auflagen
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ wie dem Stern-Center soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein.
Regelungen für Restaurants und Gaststätten
Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen können zunächst geöffnet bleiben. Für sie gelten aber enge Auflagen.
Zum Beispiel:
- die Registrierung der Besucher,
- eine reduzierte Besucherzahl, so dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann,
- Verbot von Verzehr an der Theke,
- aktive Information über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene.
Auch die Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
Die gesamte Allgemeinverfügung finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Lüdenscheid (Rathaus & Bürger – Info& Service – Öffentliche Bekanntmachungen) und als Anlage zur entsprechenden Pressemitteilung.
Quelle: Stadt Lüdenscheid