Lüdenscheid – Um die Verbreitung des Coronavirus‘ zu verlangsamen sind weitere Maßnahmen erforderlich. Diese dienen dazu, Zusammenkünfte von Bürgerinnen und Bürgern auf ein Minimum zu reduzieren. Daher gilt in ganz Deutschland ab Montag, 23. März, 0 Uhr, ein Kontaktverbot. Das Land Nordrhein-Westfalen konkretisiert dieses mit einer entsprechenden Rechtsverordnung, die somit auch für die Stadt Lüdenscheid bis einschließlich 19. April gilt.
Konkret bedeutet das Folgendes:
- Versammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind die Kernfamilie und Lebenspartner.
- Gaststätten und Restaurants dürfen keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bedienen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Geschlossen werden auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
Bürgermeister Dieter Dzewas:
„Die Verschärfung und Vereinheitlichung der bundes- und landesweiten Maßnahmen ist ein wichtiges Signal. Ich appelliere noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regeln zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes werden in enger Kooperation mit der Polizei ab sofort die Einhaltung dieser Regeln überprüfen und bei Nichteinhaltung die entsprechenden Strafen und Ordnungsgelder verhängen. Diese werden mindestens 500 Euro betragen.“
Quelle: Stadt Lüdenscheid