LüdenscheidPolitik in Südwestfalen

E-Parkplätze nur für Autos mit E-Kennzeichen

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Lüdenscheid – Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Immer mehr Bürgerinnern und Bürger setzen auf umweltfreundliche Fahrzeuge mit Elektromotor. Das können reine Elektroautos oder auch Fahrzeuge mit Hybridantrieb sein, die über einen Elektromotor und eine weitere Antriebsmöglichkeit verfügen. Die E-Parkplätze im Stadtgebiet werden jedoch häufig von anderen Autos blockiert.

Der Bürgermeister hat positive Erfahrungen mit seinem neuen Hybridwagen gemacht, kennt aber auch die Schwierigkeiten. „Alle, die nicht über eine private Ladestation verfügen, sind auf die Ladestationen im öffentlichen Raum angewiesen. Da ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn diese von anderen Fahrzeugen zugeparkt werden“, so Bürgermeister Dieter Dzewas. „Ich bin unseren beiden Bundestagsabgeordneten Nezahat Baradari und Matthias Heider deshalb ausgesprochen dankbar, dass sie sich in dieser Sache für eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes eingesetzt haben.“

Seit dem 28. April 2020 wird das Parken auf E-Parkplätzen ohne E-Kennzeichen nach dem neuen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro sanktioniert. Parken dürfen auf Elektro-Parkplätzen nun ausschließlich Fahrzeuge, die durch ein „E“ auf dem Nummernschild als Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind. Ohne diese Kennzeichnung sei dem Ordnungsamt eine Zuordnung nicht eindeutig möglich.

Grundsätzlich sollte genau auf die Beschilderung vor Ort geachtet werden. Häufig ist die Parkdauer auch für Elektroautos auf die Zeit der Aufladung und eine festgelegte Höchstdauer beschränkt. Stehen E-Fahrzeuge auf den Parkflächen ohne zu laden, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro verhängt.

Elektro-Parkplätze mit Tanksäulen finden sich in Lüdenscheid beispielsweise in der Nähe des Bahnhofs, am Frankenplatz oder an der Lennestraße bei den Stadtwerken. In den vergangenen Jahren ist die Zahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen gestiegen. Trotzdem ist und bleibt ihre Anzahl begrenzt.

Quelle: Stadt Lüdenscheid

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Ein Kommentar

  1. Gut zu wissen, dass das Parken auf E-Parkplätzen ohne E-Kennzeichen nach dem neuen Tatbestandskatalog seit dem 28. April 2020 mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro sanktioniert wird. Mein Onkel möchte sich ein neues Auto kaufen. Wegen des drohenden Verwarnungsgeldes wird er darauf achten, an keinem E-Parkplatz zu parken.

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