Lüdenscheid – Das Land NRW hat weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Maskenpflicht bleibt jedoch – Stand jetzt – bis Anfang Juni bestehen. Die Kommunen des Märkischen Kreises haben sich auf eine einheitliche Ahndung von Verstößen verständigt.
Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht. Bei einem Verstoß werden Bürgerinnen und Bürger einmalig ermahnt, Mund und Nase zu bedecken. Wer dieser Aufforderungen nicht nachkommt, muss ein Verwarnungsgeld von 50 Euro zahlen. Im Wiederholungsfall werden 100 Euro Bußgeld fällig.
„Durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist das Spektrum der Aufgaben für uns als Ordnungsbehörde enorm gestiegen“, so Bürgermeister Dieter Dzewas. „Das verantwortungsvolle Handeln jedes Einzelnen – und dazu gehört das Tragen einer Maske – wird dadurch umso wichtiger. Wir zählen auf die Einsicht und Rücksichtnahme aller Lüdenscheider Bürgerinnen und Bürger.“
Noch einmal zur Erinnerung – hier gilt die Maskenpflicht:
- In Geschäften des Einzelhandels, auf der gesamten Fläche von Einkaufzentren (hier: Stern-Center) sowie bei der Abholung von Speisen und Getränken in der Gastronomie.
- Auf dem gesamten Gelände des Wochenmarktes.
- In Tankstellen, Banken und Sparkassen, Kiosken, Bau- und Tierbedarfsmärken, Einrichtungs- und Autohäusern sowie Buchhandlungen.
- In allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern.
- Wenn Handwerker und Dienstleister während ihrer Tätigkeit keinen Abstand von 1,5 Metern einhalten können (außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr).
- In Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (in Bus, Bahn, etc.) sowie an Bushaltestellen, auf Bahnsteigen und andern Wartebereichen.
Quelle: Stadt Lüdenscheid