Lüdenscheid – Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Lüdenscheider Innenstadt ist verlängert und darüber hinaus ausgeweitet worden: Die Regelung gilt bis einschließlich 14. Februar und umfasst jetzt auch die gesamte Knapper Straße. Das geht aus einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt Lüdenscheid hervor.
Die Knapper Straße zähle zu den „Haupt-Fußgängerzonen“ in der Innenstadt. Wegen der Vielzahl an Geschäften, Arztpraxen und Imbissbuden handle es sich darüber hinaus um eine besonders belebte Straße, heißt es in der Allgemeinverfügung. Die „besondere Enge der Fußgängerwege“ mache es daher erforderlich, dass Passanten auch hier Mund und Nase bedecken. Dafür sind medizinische Masken ebenso wie Alltagsmasken geeignet. Alternativ können hierfür auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden. Die Maskenpflicht auf der Knapper Straße gilt für den Gesamtverlauf, das heißt vom Ende des Sternplatzes bis zur Einmündung Lessing- bzw. Parkstraße.
Außerdem besteht die Maskenpflicht weiterhin für folgende Straßen und Plätze (im Bereich der Fußgängerzonen) außerdem:
- Rathaus- und Sternplatz
- Altenaer Straße
- Wilhelmstraße
- Sterngasse
- Jokuschstraße
- Karussellplatz
- Schillerstraße
- Grabenstraße
- Schemperstraße
- Corneliusstraße
- Ringmauerstraße
- Luisenstraße
- Marienstraße
- Herzogstraße
- Annengasse
- Alte Rathausstraße
- Kirchplatz
- Kirchsteige
- Graf-Engelbert-Platz
- Neugasse
- Domgasse
- Altgasse
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ausschließlich Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall muss auf Verlangen allerdings ein ärztliches Attest vorgezeigt werden können. Die Maskenpflicht gilt an sieben Tagen die Woche von 8 bis 20 Uhr und orientiert überwiegend sich an den Öffnungszeiten der Geschäfte.
Diese Regelung ist eine von vielen, mit denen die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll. Die Sieben-Tages-Inzidenz des Märkischen Kreises lag am Dienstag, 2. Februar, bei 101,9. Das bundesweite Ziel besteht darin, den Wert bis Mitte Februar auf unter 50 zu senken. Dann wäre es den Gesundheitsämtern wieder möglich, Infektionsketten nachvollziehbar zurückzuverfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.
Quelle: Stadt Lüdenscheid