Lüdenscheid – Wer sich dafür interessiert, in der Amtszeit 2024 bis 2028 in Lüdenscheid als Schöffe oder Jugendschöffe tätig zu sein, kann sich weiterhin bewerben. Die Fristen dafür sind jeweils um mehrere Wochen verlängert worden.
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) nimmt der Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lüdenscheid (Anke Sturm, Tel.: 17-1561) bis einschließlich 31. Mai entgegen. Etwas mehr Zeit haben Interessenten für das Amt des Jugendschöffen: Bis einschließlich 30. Juni können Bewerbungen beim Fachdienst Jugendamt – Verwaltung der Stadt Lüdenscheid (Mike Diepenbeck, Tel.: 17 18 24) eingereicht werden. Die Bewerbungsformulare sowie weitere Infos finden Interessierte online. Wer möchte, kann sich übrigens auch für beide Ämter bewerben.
In Lüdenscheid werden insgesamt 158 Personen gesucht, die in der Amtszeit 2024 bis 2028 als Schöffen bzw. Jugenschöffen fungieren. Sie nehmen Vertreter des Volkes an Strafprozessen teil und sind den Berufsrichtern in den Hauptverhandlungen der Schöffengerichte bzw. der Strafkammern gleichgestellt. Schöffen haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Schöffen und Jugendschöffen müssen deutsche Staatsangehörige sein, in Lüdenscheid wohnen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahl jünger als 70 Jahre sein. Der entscheidende Stichtag, nach dem das Alter zu berechnen ist, ist der 1. Januar 2024, dem Beginn der Amtsperiode. Wer dieses Ehrenamt als Laienrichter ausübt, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalles und muss vom Arbeitgeber für diese Tätigkeit freigestellt werden.
Das Schöffenamt ist sehr verantwortungsvoll und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Für Jugendschöffen gilt außerdem, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Ausgeschlossen von der Wahl sind Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Stadt Lüdenscheid ist aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Lüdenscheid übergeben dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Lüdenscheid dann eine Vorschlagsliste mit entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten. Aus dieser wählt der Wahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Quelle: Stadt Lüdenscheid