Sofortprogramm für Innenstädte: letzte Chance für Förderung
Lüdenscheid – Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen läuft zum Ende des Jahres aus. Kurzentschlossene mit einer guten Geschäftsidee, die jetzt schnell Kontakt zur zuständigen Wirtschaftsförderung Kreisstadt Lüdenscheid (WKL) oder zur städtischen Wirtschaftsförderung aufnehmen, können aber noch einige Monate lang von der Förderung für neue Geschäftsinhaber profitieren. Um noch für das Programm infrage zu kommen, sollte das Mietverhältnis spätestens am 1. Juli beginnen.
Im Sommer 2021 eröffnete mit dem Schmuckgeschäft von Nicola Petersen an der oberen Wilhelmstraße das erste Geschäft über das Sofortprogramm für Innenstädte. Fünf weitere Eröffnungen folgten und die nächste steht schon vor der Tür: Erst kürzlich kam ein Mietvertrag für das Ladenlokal an der Luisenstraße 1 zustande. Dort wird Geschäftsführer Isa-Selçuk Dilmen nach einer Renovierungsphase in den kommenden Wochen einen Manga-Buchladen eröffnen, in dem er neben Büchern unter anderem auch Manga- und Anime-Merchandise sowie Sammelkarten anbieten will. Das Ladenlokal an der Wilhelmstraße 54 ist ebenfalls bereits vermietet. Mit dem „HALA“ Markt wird hier ein Geschäft für orientalische Spezialitäten entstehen.
Auch an der Alten Rathausstraße 7-9 tut sich was. Sobald die notwendigen Brandschutzmaßnahmen abgeschlossen sind, soll in den kommenden Wochen auch für dieses Ladenlokal ein Mietvertrag über das Sofortprogramm aufgesetzt werden. Hier soll ein Geschäft für handgemachte Keramik mit einer angeschlossenen Lernwerkstatt für Töpferkurse einziehen.
Die Vorteile des Sofortprogramms
Das Sofortprogramm soll Menschen, die in der Lüdenscheider Innenstadt ein eigenes Geschäft eröffnen, in der Anfangszeit unter die Arme greifen. Für den Geschäftsinhaber kann sich die Miete für das Ladenlokal um bis zu 80 Prozent reduzieren. Diese Unterstützung wird zum Großteil über Fördergelder aus dem Sofortprogramm finanziert und zu einem geringeren Teil aus Haushaltsmitteln der Stadt Lüdenscheid. Zudem verzichten die Eigentümer der Ladenlokale auf 30 Prozent der zuletzt veranschlagten Kaltmiete.
Die Förderung können Geschäftsinhaber noch bis zum Ende des Jahres in Anspruch nehmen. Für wie viele Monate die deutlich vergünstigte Miete greift, hängt also vom Beginn des Mietverhältnisses ab – bei einem Mietbeginn im Juli wären es beispielsweise noch sechs Monate, bei einem Start im Mai noch acht Monate. Um noch genügend Vorlaufzeit zu haben und noch möglichst lange von der Förderung profitieren zu können, sollten Interessierte also baldmöglichst Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen der WKL oder der Städtischen Wirtschaftsförderung aufnehmen.
Quelle: Stadt Lüdenscheid
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- Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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