Lüdenscheid – Am vergangenen Freitag, 18.09.2020, in der Zeit von 20 Uhr – Samstagmorgen (19.09.2020) 4 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes an mehreren Stellen im Stadtgebiet von Lüdenscheid Verkehrskontrollen durch.
Primär war der Fokus der Beamten auf Fahrzeugführer gerichtet, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel standen.
Das Ergebnis dieser Verkehrskontrolle war erschreckend.
Ein 54-jähriger Lüdenscheider sollte in der Worthstraße angehalten und kontrolliert werden. Der Fahrer signalisierte durch sein Verhalten zunächst die Bereitschaft zum Anhalten, beschleunigte sein Fahrzeug anschließend jedoch stark und flüchtete über die Reckenstraße in Richtung Kluser Platz. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den Fahrer kurze Zeit später in der Thünenstraße antreffen, wo der Fahrer seinen Audi in einer Sackgasse abgestellt hatte. Er setzte seine Flucht anschließend fußläufig fort, konnte nach kurzer Nacheile aber von den Beamten eingeholt und fixiert werden. Es stellte sich später heraus, dass man ihm vor einiger Zeit den Führerschein wegen „zu vieler Punkte“ abgenommen hatte. Den Lüdenscheider erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
In der Gasstraße konnten die Beamten des Verkehrsdienstes einen 17-jährigen Lüdenscheider mit einem Kleinkraftrad feststellen, das im weiteren Verlauf einer technischen Kontrolle unterzogen wurde. Es stellte sich heraus, dass der technikaffine und seit 1 Monat in Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker befindliche Fahrer zwei Drosselungen an seinem Roller entfernt hatte, um hierdurch eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen. Da der „Schrauber“ lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Zu einem späteren Zeitpunkt wurden auf der Sauerfelder Straße weitere Verkehrsteilnehmer durch die Beamten des Verkehrsdienstes angehalten und überprüft. Ein 18-jähriger Lüdenscheider wies typische Auffälligkeiten auf, die auf einen kürzlich stattgefundenen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Da er keinen Drogenvortest durchführen wollte, wurde er der Dienststelle in Lüdenscheid zugeführt, wo ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt wurde. Fast zeitgleich wurde ein VW Golf von den Beamten angehalten, aus dessen Innenraum deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte. Bei der späteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der am Steuer befindliche Fahrer vor Fahrtantritt alkoholische Getränke konsumiert hatte. Da der Vortest mit mehr als 1,1 Promille positiv verlief, musste der absolut fahruntüchtige 46-jährige Fahrer aus Kierspe zur Polizeidienststelle verbracht werden, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt – außerdem wurde dem Kiersper im Beisein von 5 Polizeibeamten sowie dem Blutprobenarzt mitgeteilt, dass er selbst nach erfolgter Ausnüchterung keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Anschließend wurde er von der Polizeidienststelle entlassen.
Kurze Zeit später konnte der VW Golf des Kierspers erneut auf der Sauerfelder Straße festgestellt werden, wobei sich das Fahrzeug diesmal in Richtung Kölner Straße fortbewegte. Nachdem der Fahrer zwei Kreuzungen bei Rotlicht passierte, konnte er in der Kölner Straße angehalten werden. Die Beamten trauten ihren Augen kaum, als sich der alkoholisierte 46-Jährige erneut am Steuer des VW befand. Er schien ganz überrascht, weil man ihm die Weiterfahrt angeblich nicht untersagt habe und reagierte etwas überrascht, als er erneut der Polizeidienstelle zwecks Blutprobenentnahme zugeführt wurde. Gegen ihn wurden weitere Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Um eine erneute Weiterfahrt des Fahrers zu verhindern, wurde der Fahrzeugschlüssel des VW sichergestellt. Der Kiersper war mit dieser Maßnahme nicht wirklich einverstanden und fühlte sich von den Beamten unfair und ungerecht behandelt. Er reagierte aggressiv und uneinsichtig und zeichnete das Gespräch mit dem einschreitenden Beamten zunächst unbemerkt mit seinem Mobiltelefon auf. Da es sich hier um nicht öffentlich gesprochene Kommunikation gehandelt hatte und der Verdacht einer Straftat gemäß § 201 StGB vorlag, wurde das Mobiltelefon des Kierspers als Tatmittel und zur Vorbereitung der anschließenden Einziehung beschlagnahmt.
Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnten an drei Fahrzeugen technische Mängel wie „abgefahrene Reifen“ konstatiert werden – darüber hinaus wurden weitere 4 Verkehrsteilnehmer mit entsprechenden Verwarnungsgeldern verwarnt, weil sie den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
Der Verkehrsdienst der Polizei wird seht zeitnah weitere Verkehrskontrollen mit dieser Zielrichtung durchführen.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis