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6.163 Führerscheine ausgestellt

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Märkischer Kreis – 202 Autofahrer gaben im vergangenen Jahr nach einer Überprüfung ihre Fahrerlaubnis freiwillig ab. 157 waren nicht so einsichtig, ihnen musste aufgrund der fehlenden Fahrtauglichkeit der Führerschein entzogen werden.

Über Mangel an Arbeit konnte sich die Führerscheinstelle des Märkischen Kreises im vergangenen Jahr nicht beklagen. Insgesamt wurden 17.636 sogenannte Geschäftsvorfälle aktenkundig. Es wurden beispielsweise 6.163 Führerscheine erstmalig ausgestellt oder erweitert. Weiterhin sehr beliebt ist das begleitete Fahren ab 17. Dafür entschieden sich 2.212 Führerscheinbewerber. Auch die Ausstellung von Ersatzführerscheinen bzw. die Umstellung von Fahrerlaubnissen (Umtausch in Kartenführerschein) wurde sehr stark nachgefragt (5.662).

Quelle: Märkischer Kreis

Bei 549 Führerscheininhabern musste eine Eignungsüberprüfung durchgeführt werden. Dabei handelte es sich überwiegend um Personen, die unter Drogeneinfluss gefahren sind oder bei denen der Verdacht auf regelmäßigen Drogenkonsum besteht. Fast ebenso groß war die Anzahl der älteren Kraftfahrer, die sich aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Alkoholkrankheit einer Prüfung unterziehen mussten. Bei einigen wenigen Fällen sind grundsätzlich gesundheitliche Zweifel im Nachhinein aufgrund konkreter Krankheitsbilder entstanden, denen nachgegangen werden musste. Im Rahmen dieser Überprüfungen haben 202 Personen auf die Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet, um einem Führerscheinentzug zuvorzukommen. Bei 157 Personen musste dann doch noch die Fahrerlaubnis, teils auch aufgrund fehlender Einsicht, entzogen werden.

475 Führerscheine wurden aufgrund von Gerichtsentscheidungen eingezogen. Alkohol war mit 75 Prozent der Hauptgrund für diese Zwangsmaßnahme. Es folgen mit deutlichem Abstand „Körperverletzungen im Straßenverkehr“ und die „Verkehrsunfallflucht“. Der Märkische Kreis konnte im Jahr 2016 auf Antrag in 355 Fällen, nach entsprechender Überprüfung, einen neuen Führerschein ausstellen. Allerdings mussten sich 192 Personen einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unterziehen. Einige waren dabei nicht erfolgreich, so dass in 79 Fällen ein Antrag abgelehnt worden ist.

Wegen meist schwereren Verstößen im Bereich Ordnungswidrigkeiten, die innerhalb der Probezeit begangen wurden, mussten 492 Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Zudem wurde in diesen Fällen die Probezeit von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Trotz dieser Warnung sind 110 Führerscheininhaber innerhalb der Restprobezeit erneut aufgefallen und schriftlich verwarnt. Zehn Unbelehrbaren musste beim dritten Verstoß während der Probezeit die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen werden. Zu den „Punktetätern“: Bei vier bis fünf Punkten wurden 899 Fahrzeugführer ermahnt, und bei sechs bis sieben Punkten wurden 112 verwarnt. Letzteren war dann bei acht und mehr Punkten der Führerschein zu entziehen. Im Märkischen Kreis war dies in 18 Fällen so, mit der Folge, dass eine gesetzliche Sperrklausel von sechs Monaten ausgesprochen werden musste. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in der Regel nur bei einer positiven MPU möglich.

Text: Märkischer Kreis

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Frau Haselbach,
    am Anfag Ihres Artikels schreiben Sie „nach einer Überprüfung“ gaben 202 Fahrer den F-Schein ab. Was für eine Überprüfung ist das? Von wem wurde sie angeordnet und seit wann gibt es Zwangsabgaben?
    Können Sie kurz Stellung dazu nehmen?
    Viel Dank im Vorau.
    MfG
    Max Sahger

  2. Sehr geehrter Herr Sahger,

    meine Recherche hat ergeben, dass die Redaktion die Information direkt vom Märkischen Kreis erhalten hat. Wie die Überprüfung durchgeführt wurde, kann ich Ihnen bis dato leider nicht mitteilen. Vielleicht haken Sie diesbezüglich beim Kreis einmal nach.

    Lieben Gruß
    Ann-Christin Haselbach

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