Märkischer Kreis (pmk) – Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es ausdrücklich untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Darauf weist der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege hin. (Hobby-)Gärtnern ist es aber nach wie vor erlaubt, gartengestalterische Pflege- und Formschnitte durchzuführen oder neu ausgetriebener Zweige zurückzuschneiden. Sie sollten allerdings vorher die betroffenen Gebüsche/Hecken auf Vogelnester untersuchen und diese fachgerecht umsiedeln. Falls dies nicht möglich ist, ist die Maßnahme bis zum Ende der Brutzeit zu verschieben.
Auch Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, dürfen zwischen März und Oktober nicht gefällt werden. Eine wichtige Ausnahme hiervon stellen aber Bäume dar, die aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen. Nicht von dieser Regelung betroffen sind Wald und Bäume von Schnellwuchsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen. Bei den gesetzlich vorgegebenen Ausnahmen zum Fällverbot sind jedoch die Regelungen der örtlichen Baumschutzsatzungen zu beachten (Anfrage beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde). Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeld geahndet werden. Weitergehende Auskünfte erteilt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon: 02351-966-6400 oder -966-6379 oder unter www.maerkischer-kreis.de.