Märkischer Kreis (pmk) – Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfalltransporte ändern sich zum 1. Juni 2014. Darauf weist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises hin. Mit dem Stichtag müssen sich auch die Betriebe bei der Abfallbehörde anzeigen, die Abfälle nur „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“ transportieren.
Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, erklärt Horst Peter Hohage, Leiter des zuständigen Fachdienstes Umweltschutz und Planung beim Märkischen Kreis. „Bisher mussten sich nur Betriebe anzeigen, die Abfälle gewerbsmäßig transportieren. Von den neuen Regeln sind jetzt auch Abfalltransporte betroffen, die nicht hauptberuflich durchgeführt werden; Handwerker beispielsweise, die Abfälle vom Kunden mitnehmen, um sie zum eigenen Betriebshof oder zur Deponie zu fahren.“ Nicht nur Handwerker müssen die neuen Regeln beachten, im Prinzip ist jedes wirtschaftliche Unternehmen anzeigepflichtig, wenn es seine Abfälle von A nach B fährt.
Entwarnung gibt es für diejenigen, die nur geringfügige Abfallmengen über das Jahr transportieren. Betriebe sind von der Anzeigepflicht befreit, wenn sie weniger als zwei Tonnen gefährliche Abfälle oder weniger als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle befördern. Wer von der Befreiung profitieren will, muss aber selbst einschätzen, wie viel Abfall im Verlauf des Jahres transportiert wird. „Wer nahe an der Kleinmengengrenze ist, sollte im Zweifel den Transport anzeigen“, rät Hohage den Betroffenen. Der Verfahrensablauf sei für das jeweilige Unternehmen relativ unkompliziert und ohne nennenswerten Aufwand, so der Fachdienstleiter.
Betriebe, die Abfall in einer bestimmten Menge transportieren, müssen sich beim Kreis melden (Foto: Bartsch/Märkischer Kreis).Die Anzeige erfolgt nur einmal pro Unternehmen. Sie besteht aus einem vierseitigen Formular. Davon werden drei Seiten ausgefüllt und vorwiegend Angaben zum Unternehmen und zu den Verantwortlichen im Betrieb gemacht. Eine Beschreibung der Abfälle ist nicht erforderlich, ebenso kein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Der Betrieb muss lediglich angeben, dass er gewerberechtlich legal tätig ist – etwa indem er seinen Eintrag in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer belegt.
Die Behörde bestätigt die Anzeige und vergibt bei dieser Gelegenheit eine Beförderernummer. Auf allen Firmenfahrzeugen, mit denen Abfälle bewegt werden, ist eine Kopie der behördlichen Bestätigung mitzuführen. So kann bei einer Kontrolle dokumentiert werden, dass der Betrieb seinen Pflichten nachgekommen ist. Die Anzeigegebühr beträgt 50,00 Euro.
Anzeigen können auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Für eine Anzeige ist keine qualifizierte Signatur erforderlich. Auf der Internetseite des Märkischen Kreises ist das Anzeigeformblatt abrufbar. Darüber hinaus findet sich hier auch die Verlinkung auf das Online-Anzeigeverfahren. Ansprechpartnerin ist Silvia Mieth von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Lüdenscheider Kreishaus (Telefonnummer: 02351/966-6369). Fragen beantwortet auch Guido Bartsch unter der Rufnummer 02351/966-6371.