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Abfluss verstopft: Handwerker nutzt „Notlage“ aus

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Altena – Ein Altenaer musste am Freitag (23.10.2020) sehr tief in die Tasche greifen, um seinen Abfluss frei zu bekommen. Sein Blick ins Internet war ein Griff in den Gully. Er hat ein mutmaßliches „schwarzes Schaf“ bestellt.

Am Freitag ging nichts mehr im Badezimmer-Abfluss des Altenaers. Im Internet fand er einen „Dienstleister“ in Duisburg. Der Altenaer rief die angegebene Handynummer an, vereinbarte Termin und Preis („Höchstens 500 Euro“). Der angebliche Handwerker war schnell vor Ort. Anschließend machte er die Rechnung auf: mehrere tausend Euro. Der Kunde zahlte zähneknirschend bar. Am Wochenende überkamen ihn jedoch Zweifel an der Richtigkeit. Am Dienstag erstattete er Anzeige bei der Polizei.

Egal ob Wespennester oder vermooste Terrassenplatten, zugefallene Wohnungstüren oder vom Sturm abgedeckte Dächer: Im Internet gibt es praktisch Anbieter und Dienstleister für alle Notfälle. Ob sie fair abrechnen, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt einige „schwarze Schafe“ im Land. Sie überrumpeln ihre Kunden mit horrenden Forderungen und üben massiven Druck aus. Schließlich zahlen die Opfer den geforderten Mondpreis.

Es mag zwar Spezial-Dienstleister für bestimmte Handwerker-Leistungen geben. Doch für einen verstopften Abfluss müsste eigentlich kein Dienstleister aus dem fernen Duisburg anreisen. Allein die Fahrtkosten dürften bereits den Lohn eines ortsansässigen Handwerkers überschreiten. Dennoch erscheint der Preis im konkreten Fall deutlich überzogen.

Es könnte sich um einen Fall von „Wucher“ (§ 291 Strafgesetzbuch) handeln, wenn ein „Handwerker“ eine Notlage ausnutzt. Wer im Internet auf die Suche nach einem seriösen Handwerker geht, der sollte sich als erstes das Impressum anschauen: Sind dort plausible Daten angegeben samt Register-Einträgen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einem namentlich genannten Verantwortlichen oder Geschäftsführers und Adresse? Je näher das Unternehmen seinen Sitz hat, desto besser. Das spart auch Fahrtkosten.

Fragen Sie nach Qualifikationen. Nicht jeder „Handwerker“ darf alles. Er richtet beim Pfuschen unter Umständen mehr Schaden an als Nutzen. Es gibt gesetzliche Regelungen, beispielsweise für das Beseitigen von Wespennestern. Die muss der Anbieter kennen und einhalten.

Die alleinige Angabe von Handy-Nummern ist heutzutage nicht ungewöhnlich. Doch ein Festnetz-Anschluss mit örtlicher Vorwahl ist besser. Das allein schafft keine Gewähr, dass der Anbieter tatsächlich vor Ort sitzt. Anrufe lassen sich weiterschalten. Vereinbaren Sie am Telefon, wenn möglich, Festpreise bzw. feste Stundensätze und Anfahrtspreise.

Verlangen Sie eine ordentliche Rechnung mit aufgeschlüsselten Positionen! Ohne Rechnung kein Geld! Akzeptieren Sie keine unerklärlichen Mondpreise. Wenn der unseriöse Handwerker damit droht, die Polizei zu rufen, können Sie dem gerne zustimmen. Werden Sie aktiv und rufen Sie selbst die Polizei! Wer vorsorgen will, sollte sich vor dem „Ernstfall“ eine Liste mit örtlichen Handwerkern bereitlegen: Schlüsseldienst, Dachdecker, Installateur, …

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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