Iserlohn – Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2015 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2015 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Alle Eltern haben bereits auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung und ein Anmeldeformular erhalten.
Die Anmeldungen der Schulanfänger erfolgen zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn im Rathaus (6. Obergeschoss, Zimmer 603) und werden dort vom 22. September bis 2. Oktober (täglich von 8 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr) entgegen genommen.
Der ausgefüllte Anmeldebogen kann auch per Post an den Bereich Schulverwaltung, Schillerplatz 7, 58636, gesandt oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden.
Für Rückfragen der Eltern zur Anmeldung oder zum Beispiel zur nächstgelegenen Schule stehen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Schulverwaltung gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02371/217-1853 zur Verfügung.
Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen allen Eltern an, sich vorab in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren, entweder an festgelegten Informationstagen oder in Einzelterminen.
Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden mit ihren künftigen Schulkindern nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder.