Iserlohn. Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens hat für kommenden Dienstag, 8. Januar, eine außerordentliche Sitzung des Rates einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt: „Bürgerbegehren Für eine zukunftsorientierte Schullandschaft; Weiteres Vorgehen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts“.
Nachdem der Rat der Stadt am 30. Oktober 2012 das Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer zweiten Gesamtschule in Iserlohn für unzulässig erklärt hatte, hat die Bürgerinitiative gegen diese Entscheidung geklagt.
Seit gestern liegt der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. Dezember 2012 schriftlich im Rathaus vor. Das Verwaltungsgericht hat darin das Bürgerbegehren für rechtens erklärt und der Stadt Iserlohn aufgegeben, „unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Für eine zukunftsfähige Schullandschaft festzustellen“. Zudem wird der Stadt durch einstweilige Anordnung untersagt, „ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die von ihr am 3. Juli 2012 beschlossene Errichtung einer Gesamtschule in Iserlohn… durch- bzw. fortzuführen“. Außerdem darf sie keine weiteren Auftrags- und Planungsleistungen für die Schulerrichtung vergeben.
Da das Gericht angeordnet hat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich festzustellen, und im Hinblick darauf, dass der Beschluss des Gerichts nur bis zum Ablauf des 16. Januar 2013 mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen werden könnte, muss der Rat jetzt kurzfristig über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Ratssaal der Stadt Iserlohn im Rathaus I, Schillerplatz 7.