Märkischer Kreis (pmk) – Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht dafür auch eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Zulassungen ab dem 30. Januar 2014 muss diese zwingend in Form eines SEPA-Lastschriftmandats vorgelegt werden, darauf weisen die Bürgerbüros des Märkischen Kreises hin.
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) passt auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an. Die bekannten Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer können daher nicht mehr verwendet werden. Das SEPA-Lastschriftmandat löst das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren ab. Die neuen, SEPA-tauglichen Vordrucke sind auf der Homepage des Märkischen Kreises (www.maerkischer-kreis.de) abrufbar, Stichwort: Sepa/Hauptzollamt.
„Bei der Zulassung muss dann das SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers im Original vorgelegt werden – eine Kopie reicht nicht aus“, erklärt Frank Beuke, Fachdienstleiter des Bürgerbüros in Iserlohn. Zudem muss die Halterin/der Halter des Fahrzeuges unterschreiben. Wer sein Fahrzeug bereits vorher zugelassen hat, darf sich entspannt zurücklehnen – die Umstellung vom bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren auf SEPA erfolgt automatisch.
Für Rückfragen rund um das Thema „SEPA und Fahrzeugzulassung“ stehen die Bürgerbüros der Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung – per Mail an buergerbuero-IS@maerkischer-kreis.de bzw. buergerbuero-LD@maerkischer-kreis.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02351/96660.
Übrigens: Für die Kfz-Steuer sind in NRW ab 30. Januar 2014 nicht mehr die Länder zuständig, sondern der Bund. Die Zollverwaltung übernimmt dann die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von den Finanzämtern. „Ansprechpartner für die Zulassungen im Märkischen Kreis ist dann die Nebenstelle des Hauptzollamtes Dortmund in Siegen“, so Frank Beuke.