Märkischer Kreis (pmk) – Der Imkerverein Menden hat bei einer routinemäßigen Beprobung in einem Bienenstand einen deutlich erhöhten Wert an Faulbrutsporen entdeckt. Bei der anschließenden Untersuchung des Bestandes hat das Veterinäramt des Märkischen Kreises bei zwei Völkern die Amerikanische Faulbrut festgestellt und die Umgebung des betroffenen Bestandes, auf dem Gebiet der Städte Menden und Hemer, zum Faulbrut-Sperrbezirk erklärt. Für die Verbraucher gibt der Märkische Kreis Entwarnung: Die Faulbrut ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Honig kann ohne Einschränkungen verzehrt werden.
Der Bestand wird derzeit saniert und die Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk läuft an. Im Sperrbezirk dürfen Bienenstände nicht vom Standort entfernt werden, auch dürfen keine fremden Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Alle Bienenhalter im Sperrbezirk sind aufgefordert, sich beim Veterinäramt unter Nennung der Adresse und Telefonnummer, des genauen Standorts der Bienen und der Zahl der dort gehaltenen Völker zu melden (Telefonnummer: 02351/9666540, E-Mail-Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de). Weitere Informationen auch unter www.maerkischer-kreis.de, Stichwort Faulbrut.
Zum Hintergrund:
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektion mit Paenibacillus larvae larvae, das ausschließlich die Brut von Bienen befällt. Die Brut stirbt dadurch größtenteils ab. Das Volk schrumpft bis es am Ende so schwach wird, dass es nicht mehr überleben kann. Die Faulbruterreger bilden dann Sporen, die jahrelang infektiös bleiben. Wird ein infizierter Bienenstand von fremden Bienen ausgeräubert, tragen sie die Sporen weiter und die Faulbrut befällt auch die Bienenbrut der gesunden Völker.
Der Befall mit Faulbrutsporen kann aus der sogenannten Futterkranzprobe durch ein Labor ermittelt werden. Bei einem erhöhten Sporengehalt erfolgt die klinische Untersuchung der einzelnen Bienenvölker.