Leistungsverbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz 1
Iserlohn – Gegenwärtig sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden ungefähr 70 Prozent zu Hause versorgt. Schätzungsweise werden im Jahr 2030 etwa 3,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sein. Deshalb weitet die Bundesregierung mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 1 die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige aus.
Neu ist, dass alle Pflegebedürftigen – auch ohne demenzielle Einschränkungen – einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben. Ab dem 1. Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen einen zusätzlichen Leistungsanspruch auf 104 Euro monatlich, wofür Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen werden können. Das Pflegestärkungsgesetz bedeutet mehr Zeit und Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege).
Für Pflegebedürftige mit einer demenziellen Veränderung, die zuhause gepflegt werden, erhöht sich der Anspruch ebenfalls. Die Erhöhungsbeiträge können auch alternativ als Entlastungsleistungen genutzt werden, die vor allem den Angehörigen zugute kommen. Die zusätzlichen Aufwendungen können beispielsweise die Führung des Haushalts, Botengänge, Biografie- sowie Erinnerungsarbeit, Spaziergänge oder die Begleitung zum Arzt, aber auch den Besuch kultureller Veranstaltungen beinhalten.
Das Team der Johanniter-Sozialstation in Iserlohn gibt gern weitere Auskünfte: Telefon 02371/9393-14 – pflege-iserlohn@johanniter.de.