Märkischer Kreis (pmk) – Unbekannte verteilen derzeit an die Haushalte in Lüdenscheid Faltblätter, die auf eine Sammlung von Altkleidern und Schuhen hinweisen. Diese Sammelaktion, die am kommenden Mittwoch stattfinden soll, wurde aber nicht bei der zuständigen Abfallbehörde angezeigt. Sie ist demnach rechtlich nicht zulässig. Darauf weist der Märkische Kreis als zuständige Abfallbehörde hin.
„Wer jetzt Kleider und Schuhe bereitstellt, kann deshalb nicht sicher sein, wo die Sachen landen und wer mit diesen Wertstoffen Geld verdient“, so Horst Peter Hohage, Leiter des Fachdienstes Umweltschutz und Planung. Der Kreis rät deshalb allen, die Altkleider und Schuhe abgeben möchten, die Sammelcontainer caritativer Organisationen zu nutzen.
Wer will, dass die Erlöse gemeinnütziger Arbeit zugute kommen, sollte darauf achten, wo er die Altkleider hineinwirft. Legale Container sind immer mit dem blau-weißen MK-Logo, dem Logo des karitativen Sammlers und einer Servicenummer beschriftet. Dieser Sammelbehälter ist durch die Kommune genehmigt und bei der zuständigen Abfallbehörde des Kreises angezeigt. In Lüdenscheid werden derzeit 54 Container an 46 Standorten von vier Kooperationspartnern des Märkischen Kreises betreut und für Sammlungszwecke genutzt.