Lüdenscheid – Die Stadt Lüdenscheid ergreift weitere Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr im Stadtgebiet nach der Vollsperrung der A45 einzudämmen: Zum einen hat die Verwaltung die „Lieferverkehr frei“-Regelung auf die Herscheider Landstraße und die Hochstraße ausgeweitet. Zum anderen finden ab Dienstag, 22. März, zusätzliche Kontrollen statt.
Ein „Lieferverkehr frei“-Schild befindet sich direkt in Höhe des Kreisverkehrs auf der Herscheider Landstraße, kurz hinter der Autobahnabfahrt Lüdenscheid-Süd. Ein weiteres Verkehrszeichen ist am Bräuckenkreuz angebracht worden. Damit dürfen Lkw beide Straßen nur dann noch weiter in Richtung Innenstadt befahren, wenn sie ansässige Firmen oder Privatpersonen beliefern bzw. dort Waren abholen. Das Durchfahrtsverbot für Lkw gilt am Bräuckenkreuz für das Geradeausfahren auf die Hochstraße. Die beiden Verkehrszeichen hat die Stadtverwaltung in der vergangenen Woche nach Absprache mit Straßen.NRW anbringen lassen.
Hintergrund: Seit Beginn der A45-Vollsperrung bei Lüdenscheid hat der Verkehr im Stadtgebiet immens zugenommen. Allein rund 6500 Lkw werden seitdem täglich von der Autobahn umgeleitet. Weil Lastkraftwagen eine besonders große Belastung für die Straßen und den Verkehr darstellen, sollen sie ausschließlich die Bedarfsumleitung nutzen – und damit aus engen Straßen und Wohngebieten möglichst herausgehalten werden. Davon ausgenommen ist lediglich der Lieferverkehr.
Zwar zeigten die Lkw-Durchfahrtsverbote durchaus Wirkung, erklärt der Fachdienst Verkehrsplanung und –lenkung. Dennoch beschwerten sich Anwohner und Autofahrer immer wieder darüber, dass Lastkraftwagenfahrer unerlaubterweise Nebenstraßen und Tempo-30-Zonen befahren und verstopfen. Aus diesem Grund steht für Dienstag eine Schwerpunktkontrolle der Polizei an: An der Herscheider Landstraße, aber auch an der Heedfelder, Rahmede- und Brüderstraße werden Ordnungshüter die Einhaltung der „Lieferverkehr frei“-Regelung überwachen.
Dabei helfen soll außerdem der „Enforcement Trailer“ mit seiner Vielseitigkeit: Das Laser-Messgerät erfasst nämlich nicht nur automatisch Geschwindigkeitsverstöße und zählt vorbeifahrende Fahrzeuge, sondern „erkennt“ auch Lkw. Genauer gesagt: Ein Lastkraftwagen, der den Trailer passiert, wird geblitzt – unabhängig davon, ob die Person am Lenkrad zu schnell unterwegs war oder nicht. Anhand des Nummernschilds kann das Ordnungsamt die entsprechende Spedition ermitteln, die dann einen sogenannten Anhörungsbogen erhält. Stellt sich heraus, dass der Lkw die „Lieferverkehr frei“-Regelung missachtet hat, wird das mit einem Bußgeld geahndet.
Sowohl die Durchfahrtsverbote als auch die vermehrten Kontrollen dienten in erster Linie dazu, den überregionalen Lkw-Verkehr zu regulieren, „den Durchgangsverkehr“, stellt Nina Niggemann-Schulte aus dem Fachdienst Verkehrsplanung und –lenkung klar: „Wenn ein Lkw eines regionalen oder eines Lüdenscheider Unternehmens eine nachvollziehbare Route fährt, ist alles in Ordnung. Es darf aber nicht sein, dass jemand zum Beispiel ganz offensichtlich die Brüderstraße benutzt, um abzukürzen.“
Im Stadtgebiet weisen knapp 20 Schilder auf die „Lieferverkehr frei“-Regelung hin. Neben den beiden neu hinzugekommenen Standorten finden sich solche Schilder auch an der Worth- und Lennekreuzung sowie an der Heedfelder Straße.
Quelle: Stadt Lüdenscheid