Lüdenscheid – Die Sprengung der Talbrücke Rahmede am 7. Mai wirft ihre Schatten voraus. Jetzt veröffentlicht die Stadt Lüdenscheid eine Allgemeinverfügung für den Tag der Sprengung. Darin festgehalten sind die Flächen, die ab 9 Uhr morgens am 7. Mai als Sperrbereiche festgelegt wurden. Darüber hinaus plant die Stadt Lüdenscheid, ab dem frühen Morgen des Sprengtages mehrere Straßensperren einzurichten und die Bedarfsumleitung zu verlegen. Bereits ab 6 Uhr morgens gilt außerdem ein Flugverbot für Drohnen über den Sperrbereichen. Ausgenommen sind Drohnen, die von den Einsatzkräften zur Überprüfung des Sperrgebietes genutzt werden.
Sperrbereich 1: Hier gilt ein generelles Betretungsverbot
In einem direkten Radius von etwa 200 Metern rund um die Talbrücke Rahmede gilt am 7. Mai ab 9 Uhr ein absolutes Betretungsverbot zum Schutz für Leib und Leben. Das heißt, hier darf kurz vor der Sprengung nicht einmal der Sprengmeister selbst einen Fuß hineinsetzen. Der gesamte Bereich wird durch eine Menschenkette des Technischen Hilfswerks abgesichert. Der Sperrbereich ist in der Allgemeinverfügung in einer Karte dargestellt und umfasst die folgenden Gebäude mit den dazugehörigen Grundstücken:
Altenaer Straße
ungerade Hausnummern – 225a, 225b, 227, 229, 231, und 233 sowie gerade Hausnummern – 188, 190, 192, 192a, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206 und 208
Im Wiesental
1, 2, 3, 5, 7, 9, 11 und 11a
Sperrbereich 2: Betretungsverbot mit Ausnahmen
Ein Betretungsverbot gilt am 7. Mai auch in den beiden Bereichen, die eine Zufahrt zum Sperrbereich 1 bieten. Das sind zwei Bereiche an der Altenaer Straße: von Lüdenscheid kommend vom Abzweig „Im Grund“ bis zum Beginn des Sperrbereichs und aus Richtung Altena kommend vom Abzweig Rathmecker Weg bis zum Beginn des Sperrbereichs 1. Die Bereiche sind Rot in der Karte eingezeichnet. Während sich im Sperrbereich 1 niemand aufhalten darf, gelten für den Sperrbereich einige Ausnahmen: Hier dürfen sich die Anwohner aus dem evakuierten Sperrbereich 1 und die Anwohner des Sperrbereichs 2 aufhalten, genauso wie die Verantwortlichen der hier gelegenen Gewerbebetriebe. Außerdem zugelassen sind Personen, die an diesem Tag für die beteiligten Behörden, Organisationen und Firmen im Dienst sind sowie von der Autobahn GmbH akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Straßensperren am Sprengtag
Damit Feuerwehr und Rettungskräfte am Sprengtag bei einem Einsatz möglichst freie Fahrt haben, plant die Stadt Lüdenscheid zusätzlich einige Straßensperren. Für die Straßensperren gilt: Dort haben Anwohner freie Einfahrt, genauso wie Mitarbeitende von Pflegediensten und weitere Personen, die Aufgaben für die öffentliche Daseinsvorsorge erfüllen. Alle anderen dürfen nicht in die Bereiche einfahren, sie aber zu Fuß betreten. Die folgenden Bereiche sind gesperrt: Auf Altenaer Gebiet: Sperrung der L530 hinter dem Abzweig Hemecker Weg in Fahrtrichtung Lüdenscheid Fuelbecker Straße: Ab der Brücke über die A45 / in Höhe Gaststätte Nanni’s Kirchhahn in Fahrtrichtung Altena – die Sperrung wird bereits im Kreisverkehr Buschhauser Weg angekündigt.
Claudiusstraße: Einfahrt zum Dickenberg vom Kreisverkehr Lüdenscheid-Nord
Römerweg: Zufahrt von der L692 (Zubringer Lüdenscheid-Nord), von den Kreuzungen Amphop und Gielster Stück
Im Wiesental: Zufahrt vom Kreisverkehr am Freisenberg / Kerkhagen
Im Grund: ab der Kreuzung Kerkhagen in Richtung Altenaer Straße
Brockhauser Weg: Hinter dem Abzweig „McDonalds/ Rewe“ in Fahrtrichtung Altenaer Straße
Altenaer Straße: Ab dem Lennekreuz in Fahrtrichtung Altena
Geänderte Strecke der Bedarfsumleitung
Die Strecke der Bedarfsumleitung muss durch die Sperrung der Altenaer Straße und der Straße Im Grund verlegt werden. Sie führt ab den frühen Morgenstunden des 7. Mai von Lüdenscheid-Nord kommend über die Heedfelder Straße bis zur Kreuzung am Kreishaus und von dort aus über die Rahmedestraße in Richtung Lennestraße und umgekehrt.
Quelle: Stadt Lüdenscheid