10.495 bekamen Post von der Zulassungsstelle
Märkischer Kreis (pmk) – Deutlich zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Anzahl der Fahrzeuge, deren Kennzeichen der Außendienst der Zulassungsstelle entwerten musste – es waren aber immer noch 797.
Derzeit sind 309.647 Fahrzeuge im Märkischen Kreis zugelassen. Bei 797 Fahrzeugen wurden im vergangenen Jahr die Kennzeichen entwertet. Das teilt die Straßenverkehrsbehörde mit. 10.495 Mal mussten Halter angeschrieben werden, weil ihr Fahrzeug nicht versichert war, die Kfz-Steuer nicht entrichtet wurde, Änderungen der Fahrzeugpapiere nicht erfolgten – z.B. Anschriften- oder Namensänderungen – oder Mängel, wie etwa die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist, bestanden. In 6.895 Fällen musste den Fahrzeughaltern der Betrieb ihres Fahrzeuges untersagt werden, davon drohte 6.111 Fahrzeugen eine Zwangsstilllegung. Erfreulich: Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Minus von 257 Fällen.
Wie der Kreis weiter mitteilt, war der mit Abstand häufigste Grund für Post von der Zulassungsstelle mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 6.099 Fahrzeughalter waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig und fielen auf. „Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden“, so Frank Beuke, Fachdienstleiter des Bürgerbüros in Iserlohn. „Der vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht aber nur dann, wenn die Rechnungen auch beglichen werden.“ Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis, der Halter wird aufgefordert, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. „Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat“, macht Beuke deutlich.
Zudem mussten 3.329 Halter aufgefordert werden, Änderungen in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen. In 447 Fällen musste deswegen sogar der Betrieb des Fahrzeuges untersagt werden. Ähnlich verhielt es bei festgestellten Mängeln am Fahrzeug: 327 von 1.031 angeschriebenen Haltern durften deshalb ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen. Legten Fahrzeughalter trotz Aufforderung keine Nachweise vor, mussten die Außendienstmitarbeiter des Kreises in 3.036 Fällen von den 6.895 Betriebsuntersagungen mit der Entstempelung der Kennzeichen beauftragt werden. Erfahrungsgemäß wirkt der persönliche Besuch häufig Wunder und der Fahrzeughalter wirkt mit. Dennoch mussten die Kreismitarbeiter 797 Mal tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen entfernen. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 war dies noch 1.029 Mal erforderlich.