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Märkischer Kreis: Reiterplaketten sind nun braun

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Beantragung ab sofort beim Märkischen Kreis

Märkischer Kreis (pmk) – Die neuen Reiterplaketten für das Jahr 2016 sind eingetroffen. Das teilt der Märkische Kreis mit. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Reitkennzeichen besitzen. Das betrifft sowohl die Benutzung privater als auch öffentlicher Straßen und Wege. Auf diese Bestimmung des Landschaftsgesetzes weist der Kreis hin und bittet Pferdefreunde, die noch kein Reitkennzeichen (Erstbezieher) oder noch keine Reiterplaketten (Jahresbesteller) für das Jahr 2016 besitzen, diese zu beantragen. Die Reitkennzeichen/Reiterplaketten werden vom Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege ausgegeben und auf Antrag zugesandt.

Das Antragsformular und alle nötigen Hinweise sind zu finden auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de. Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter. Auf diese Schilder müssen die jährlich zu wechselnden farblichen Aufkleber (Reiterplaketten) aufgeklebt werden. Ab sofort sind nur noch Reitkennzeichen mit einer „braunen“ Plakette und den Ziffern „16“ gültig.

So sehen die in diesem Jahr gültigen Reiterplaketten aus (Foto: Märkischer Kreis).
So sehen die in diesem Jahr gültigen Reiterplaketten aus (Foto: Märkischer Kreis).

Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €. Die Reitabgabe wird ans Land abgeführt.

Im Märkischen Kreis gilt die sogenannte „Freistellungsregelung“, nach der das Reiten innerhalb des Waldes auf allen öffentlichen und privaten Wegen gestattet ist. Das Reiten ist aber nicht erlaubt auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport-, Lehr- und Trimmpfaden, im Bereich von Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Leitungstrassen und Trampelpfaden. Außerdem darf nicht geritten werden im Bereich von Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen. Weitere Informationen gibt bei Bedarf Ulrike Regus, Telefon 02351/966-6379, E-Mail: u.regus@maerkischer-kreis.de bzw. landschaft@maerkischer-kreis.de.

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