Begleitetes Fahren bleibt Erfolgsmodell
Märkischer Kreis (pmk) – 16.000 Führerscheine neue ausgestellt, aber auch 686 Fahrerlaubnisse entzogen – das ist die Bilanz der Führerscheinstelle des Märkischen Kreises für das vergangene Jahr.
Das begleitete Fahren ab 17 Jahre bleibt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Märkischen Kreises ein Erfolgsmodell. Sie bearbeiteten im vergangenen Jahr rund 16.000 Führerschein-Anträge. Die Quote der 17-Jährigen, die zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürfen, lag bei ca. 60 Prozent aller Fahranfänger. Wie der Kreis weiter mitteilt, wurden im Jahr 2015 lediglich zwei Jugendliche erwischt, die ohne einen Erwachsenen auf dem Beifahrersitz hinterm Steuer unterwegs waren. Auch aus Sicht der Eltern sowie Betroffenen hat sich das Begleitete Fahren ab 17 Jahre bewährt.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist nur ein Arbeitsschwerpunkt der Mitarbeiter in der Führerscheinstelle, sie müssen auch Führerscheine einziehen. Im vergangenen Jahr mussten 686 Männer und Frauen den Verlust ihres Führerscheins verkraften. Hauptgrund dafür war Fahren unter Alkoholeinfluss, es folgten Drogenkonsum, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Nötigung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Eignungsüberprüfungen mussten sich 338 Senioren unterziehen. Es wurden nur wenige Maßnahmen erforderlich, in mehreren Fällen waren die Senioren sehr einsichtig und verzichteten freiwillig auf ihren Führerschein. Bei Fahrten unter Drogeneinfluss wurde in 350 Fällen eine Überprüfung eingeleitet. Insgesamt musste die Straßenverkehrsbehörde des Kreises 165 Fahrerlaubnisse entziehen und in weiteren 183 Fällen kam es zum freiwilligen Verzicht.
991 Verkehrssünder wurden angeschrieben und 584 Fahranfänger rückten in den Fokus. 32 Fahranfänger überstanden die Probezeit nicht. 21 Betroffenen war wegen der erreichten acht Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg die Fahrerlaubnis zu entziehen. 197 Führerscheininhaber bzw. -bewerber um eine neue Fahrerlaubnis wurden zur MPU geschickt. 50 Führerschein-Inhaber wehrten sich vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht gegen den Entzug ihres Führerscheins. In allen Fällen bestätigten die Gerichte die Entscheidung des Kreises.