Märkischer Kreis. (pmk) . Für die Amtszeit von 2014 bis Ende 2018 (fünf Jahre) sucht der Märkische Kreis Personen, die gerne ehrenamtlich bei Jugendkammern oder Jugendschöffengerichten richterlich tätig sein möchten. Bis April können sich interessierte Personen mit Wohnsitz in Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade sowie Halver, Schalksmühle, Kierspe, Meinerzhagen und Balve beim Jugendamt des Märkischen Kreises bewerben.
Schöffen besetzen ein ehrenamtliches Richteramt, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess mitwirken. Um die rechtlichen Fragen eines Prozesses kümmert sich der Vorsitzende Richter. Der Schöffe soll vielmehr die menschlichen Hintergründe in den Entscheidungsprozess einfließen lassen und den Richter dahingehend beraten. Juristische Vorbildung braucht er deshalb nicht. Während der Hauptverhandlung übt er das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die Schöffen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen sog. Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt. Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen vom Amt aus. Der Gewählte muss das Amt annehmen. Für das Jugendgericht sollten sie in der Jugenderziehung erfahren sein.
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Das Schöffenamt ist als staatsbürgerliches Ehrenamt grundsätzlich unentgeltlich wahrzunehmen. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Entschädigung für Nachteile, die durch ihre Heranziehung entstanden sind also Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung und Fahrkostenerstattung.
Interessenten können sich formlos beim Jugendamt des Märkischen Kreises, Frau Cakritas, Heedfelderstraße 45, 58509 Lüdenscheid bewerben oder das Bewerbungsformular unter www.schoeffenwahl.de nutzen. Weitere Informationen gibt es auch unter 02351 966-6621 oder per mail bei jugendamt@maerkischer-kreis.de.