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Mit fast 140 kmh über die Nordhelle: Motorradfahrer verliert Fahrerlaubnis

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Meinerzhagen / Herscheid – Nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Meinerzhagen muss ein Motorradfahrer aus Mülheim auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Im vergangenen August war er mit fast 140 km/h auf der Nordhelle geblitzt worden. Statt anzuhalten, fuhr er auf den Polizeibeamten zu und gab Gas.

Am 9. August vergangenen Jahres steht der Radarwagen der Polizei an der L 707 in Meinerzhagen an einer Stelle, an der ein Tempolimit von 60 km/h gilt. Zwei Motorradfahrer aus Mülheim passieren die Messstelle auf der Nordhelle. Bei dem einen löst die Radaranlage bei 112 km/h aus, bei dem anderen bei 137 km/h.

Einige Meter später wollen Polizeibeamte die Mülheimer anhalten. Doch nur der langsamere der beiden stoppt. Der andere gibt Gas und fährt auf einen Polizeibeamten zu. Der Beamte bringt sich mit einem Sprung an die Seite in Sicherheit. Der Kradfahrer flüchtet mit hohem Tempo in Richtung Herscheid. Waghalsig überholt er mehrere andere Verkehrsteilnehmer und fährt in der Applauskurve beinahe auf einen Smart auf.

Auf Herscheider Seite richtet die Polizei eine Straßensperre ein. Beim Erblicken der Sperre leitete der Mülheimer eine Vollbremsung ein. Seine Bremsspur ist 50 Meter lang. Er versucht erneut, in die Gegenrichtung zu flüchten. Bei diesem Versuch kann er jedoch von einem Beamten ergriffen und fixiert werden, ein weiterer zieht ihm den Zündschlüssel ab. Die Polizisten stellen Bike und Führerschein sicher.

Vor Gericht wurden am Montag drei Straftaten verhandelt:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wegen der Gefährdung des anhaltenden Beamten.
  • Straßenverkehrsgefährdung, u.a. durch die waghalsige Flucht und die damit einhergehenden hoch riskanten Überholmanöver.
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, weil der Beschuldigte die für ihn höchstmögliche Geschwindigkeit auf der Flucht erreichte.

Nach der Beweisaufnahme verurteilte das Amtsgericht den Mülheimer zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen a 50 Euro. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Erst nach zwölf Monaten kann der Mülheimer eine neue beantragen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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