Menden – Das Informations- und Beratungsangebot des Standesamtes Menden (Sauerland) gehört seit einigen Jahren zum festen Bestandteil der Geburtsvorbereitungskurse des St.Vincenz-Hospitals. Erstmals wird diese Veranstaltung jetzt in Zusammenarbeit mit dem städtischen Jugendamt durchgeführt.
Wie und wann muss die Geburt eines Kindes beurkundet werden? Welchen Familiennamen kann ein Kind bekommen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen führen? Wer ist Vater eines Kindes, wenn die Mutter nicht verheiratet ist? Was ist zu tun, wenn die Mutter zwar verheiratet, der Ehemann aber nicht der leibliche Vater des Kindes ist? Wer hat das Sorgerecht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind? Was ist zu beachten, wenn die Mutter minderjährig ist? Welche Besonderheiten gibt es, wenn sich die Namensführung oder Fragen der Abstammung nach ausländischem Recht richten? Diese und mögliche weiteren Fragen wird das Standesamt wie gewohnt beantworten.
Darüber hinaus wird eine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Angebote der städtischen Schwangerenberatung vorstellten. Dabei geht es unter anderem um allgemeine Information und Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt, rechtliche Ansprüche und finanzielle und soziale Hilfen, Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Neugeborenen und Kleinkindes sowie zu Fragen der Pränataldiagnostik. Aber auch die vom Bundestag neu beschlossene Möglichkeit, eine vertrauliche Geburt in Anspruch zu nehmen, wird vorgestellt.
Die Veranstaltung findet am 01.07.2014 im Cafe Storch im St. Vincenz-Hospital statt. Beginn ist um 17.00 Uhr. Darüber hinaus können bei dieser Gelegenheit auch Termine für eine weitergehende persönliche Beratung vereinbart werden. Die nächste Informationsveranstaltung im Rahmen der Geburtsvorbereitungskurse ist für den 07.10.2014 vorgesehen.