Märkischer KreisSoziales und Bildung

MK: Lehrereinstellung an Grundschulen

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Märkischer Kreis (pmk) – Insgesamt 54 neue Lehrerinnen und Lehrer für die Grundschulen konnte das Schulamt für den Märkischen Kreis zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 begrüßen.

Erfreulich ist in diesem Jahr insbesondere die mit 37 Lehrkräften hohe Zahl an unbefristeten Einstellungen. Dreißig der „Neulinge“ wurden von den Schulen, an denen sie ihren Dienst aufnehmen werden, direkt ausgewählt. Sieben weitere Pädagogen hat das Schulamt eingestellt. Sie werden in den nächsten zwei Jahren im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve immer dort zum Einsatz kommen, wo es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt.

Ebenso wichtig für die Abdeckung des Unterrichtsbedarfs sind 17 weitere Lehrerinnen und Lehrer, die im Rahmen befristeter Verträge Lehrkräfte vertreten, die erkrankt sind oder sich im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit befinden.

Das Schulamt hätte für diese Situationen gerne noch weitere Einstellungen durchgeführt. Hierfür liegt derzeit allerdings ein Mangel an qualifizierten Bewerbern vor. Es besteht jedoch die Aussicht, einige dieser Lücken durch die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter zu schließen, die zum 1. November 2014 ihre Ausbildung am Studienseminar beenden werden. Lehrerinnen und Lehrer, die noch ohne Anstellung sein sollten, können sich entweder im Internet unter der Adresse www.verena.nrw.de über freie Vertretungsstellen informieren oder sich direkt an die zuständigen Mitarbeiter des Schulamtes, Rebekka Hoffmann (02351/966-6566) oder Ernst Henning Langhoff (02351/966-6569) wenden.

Lehrereinstellung im Sommer 2014 (Foto: Märkischer Kreis)
Lehrereinstellung im Sommer 2014 (Foto: Märkischer Kreis)

Verteilung der neuen Lehrkräfte auf die Städte und Gemeinden:

Altena 2;
Balve 2;
Halver 2;
Hemer 2;
Herscheid 1;
Iserlohn 6;
Kierspe 3;
Lüdenscheid 8;
Meinerzhagen 5;
Menden 7;
Plettenberg 5;
Werdohl 4;

Die Zahlen umfassen sowohl die befristeten als auch die unbefristeten Einstellungen. Hinzu kommen noch – wie bereits erwähnt – 7 Kräfte für die Vertretungsreserve ohne feste Zuweisung.

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