Märischer Kreis (pmk) – Nach Inkrafttreten des neuen Pflegeversicherungsgesetz auch „Pflegestärkungsgesetz“ genannt, steigt die Nachfrage bei der Pflegeberatung und beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Märkischen Kreis. Der Informationsbedarf über die Auswirkungen des Gesetzes ist hoch. Wie der Märkische Kreis informiert, wurden insbesondere die Leistungen für die häusliche Versorgung verbessert, hierzu gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistung bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten, die Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege (siehe Tabelle). Auch für Maßnahmen, die der seniorengerechten Verbesserung des Wohnumfelds dienen, sind die Leistungen deutlich angehoben worden und zwar von 2.557 auf 4.000 Euro.
Neu ist, dass alle Pflegebedürfte ab Stufe I einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro pro Monat haben. Diese Leistung kann durch ambulante Pflegedienste und zugelassene Dienstleister erbracht werden. Pflegebedürftige mit Demenz können auch weiterhin höhere Betreuungsleistungen erhalten, zukünftig bis zu 208 Euro im Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Die Leistungen zur Tagespflege können nun zusätzlich zur ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Seit Januar gibt es auch mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Dazu gehört etwa die Einführung der zehntägigen Lohnersatzleistung oder die Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten.
Welche Leistungen es noch gibt und welche Voraussetzungen jeweils vorliegen müssen, darüber informieren die Pflegeberatung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreises kostenlos und trägerunabhängig ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch. Für eine erste Kontaktaufnahme oder eine telefonische Beratung sind die Pflegeberatung des Märkischen Kreises unter 02352/966-7777 oder per E-Mail an pflegeberatung@maerkischer-kreis.de sowie der Sozialpsychiatrische Dienst unter der Rufnummer 02351/966-7610 zu erreichen. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.maerkischer-kreis.de.