Anmeldeschluss am 15. November
Lüdenscheid (PSL) – In allen Lüdenscheider Kindertageseinrichtungen werden noch bis zum 15. November die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr entgegengenommen, das am ersten August nächsten Jahres beginnt. Die Eltern können ihren Nachwuchs direkt in den Kindertageseinrichtungen anmelden und sollten die Kinder dabei mitbringen. Damit sich die Mitarbeiterinnen vor Ort genügend Zeit nehmen können, empfiehlt es sich, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
In 42 Kindertageseinrichtungen werden z. Zt. insgesamt ca. 2.400 Kinder betreut. Das Angebot umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung. Ein Teil der Plätze wird zum ersten August frei und ist wieder zu besetzen.
Weiterhin werden in den städtischen Kindertagestätten/Familienzentren Gevelndorf und Hebberg Plätze für Schulkinder in Hortgruppen angeboten. Auch dafür ist am 15. November Anmeldeschluss.
Der Großteil der Lüdenscheider Kindertageseinrichtungen bietet die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern an. Bei der Suche nach entsprechenden Betreuungsplätzen sollten Eltern die Kindergärten in ihrem Einzugsbereich bzw. die Wunscheinrichtungen ansprechen.
Diesbezüglich steht natürlich auch der Heilpädagogische Kindergarten der AWO in Schürfelde bei Meinerzhagen mit den Bereichen Körperbehinderung, Entwicklungsverzögerung und Sprachauffälligkeit zur Verfügung. Nachfragen zu dortigen Anmeldungen können unter 02354/2662 bei der Leiterin Sabrina König gestellt werden.
Über die Vergabe der Plätze entscheidet im weiteren Verlauf der >Rat der Tageseinrichtung<, dem Erzieherinnen, Eltern und Vertreter des jeweiligen Trägers angehören. Dabei können verschiedene Entscheidungskriterien wie z. B. Alter, Wohnbereich oder Berufstätigkeit der Eltern eine Rolle spielen. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen hingegen ist nicht maßgeblich. Die Auswahlverfahren werden bis zum Jahresanfang dauern; ab dem achten Januar erhalten die Eltern schriftliche Benachrichtigungen. Sollte ein Kind in der ersten Runde zunächst nicht berücksichtigt werden können, besteht die Möglichkeit, noch im sogenannten Nachrückverfahren einen Platz zu erhalten. Da dies in der Regel einige Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Eltern frühestens nach Ostern zum Jugendamt-Fachdienst Kindertageseinrichtungen Kontakt aufnehmen, falls ihr Kind bis dahin noch keinen Platz erhalten hat. Erst dann gibt es einen verlässlichen Überblick über noch zu besetzende Kindergartenplätze, die dann vermittelt werden können.