Märkischer Kreis. (pmk). Bürgerinnen und Bürger, die beim Fachdienst Schwerbehindertenrecht und Bafög des Märkischen Kreises nach dem neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat fragen, müssen vertröstet werden. Zwar hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den neuen Ausweis mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem 01.01.2013 angekündigt, in Nordrhein-Westfalen wird es den neuen Schwerbehindertenausweis jedoch voraussichtlich erst Ende 2013 geben. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Auf jeden Fall bleibt aber der alte Schwerbehindertenausweis weiterhin gültig und muss nicht umgetauscht werden. Das ist vergleichbar mit dem alten grauen Führerschein. Erst wenn auf dem alten Schwerbehindertenausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Pressekontakt: Ursula Erkens