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Osterfeuer anmelden: Feuerwehr Kierspe informiert

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Kierspe – Ostern naht – und damit auch der weit verbreitete Brauch, am Abend des Ostersamstag/-sonntag ein Osterfeuer anzuzünden. Auch in Kierspe wird diese Tradition gepflegt. Das gemeinschaftliche Erlebnis wird jedoch in einigen Fällen durch den leichtsinnigen Umgang mit dem Feuer geschmälert: Schmerzhafte Verbrennungen, Brandschäden und auch unnötige Fehlalarmierungen für die Feuerwehr sind die Folgen.

Um ein gefahrloses, geordnetes Abbrennen der Osterfeuer zu gewährleisten, bittet die Feuerwehr Kierspe um Beachtung folgender Punkte.

Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten: Das Osterfeuer sollte rechtzeitig, spätestens jedoch bis Mittwoch (16.04.) im Rathaus angemeldet werden. Ansprechpartner ist Dajana Wermeckes (Telefonnummer: 661137). Dazu werden Angaben zum Veranstaltungsort, -zeitpunkt und zur aufsichtshabenden Person benötigt. Durch die Anmeldung wird ein möglicherweise ärgerlicher Fehleinsatz der Feuerwehr vermieden, der für den Betreiber des Osterfeuers unter Umständen kostenpflichtig ist. Hier können schnell Kosten von einigen hundert Euro entstehen.

Es dürfen nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwendet werden. Kunststoffe, Plastiktüten, Autoreifen und andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren. Durch das Ordnungsamt werden im Vorfeld entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für brütende Tiere wird.

Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Spiritus u.a.) als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Gefahrenrisiko (Brandverletzungen), von daher ist nur geeignetes trockenes Anzündmaterial zu verwenden.

Das Osterfeuer darf nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW nur angezündet werden, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Dabei ist die Hauptwindrichtung zu beachten.

Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Hecken und Bäumen ist besonders wichtig, denn Strahlungshitze und Funkenflug werden häufig falsch eingeschätzt.

Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden, und zwar bis zum völligen Erlöschen der Glut oder bis zum Ablöschen der restlichen Glutnester. Es ist darauf zu achten, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreitet. Insbesondere Kinder unterschätzen die ihnen oft unbekannte Gefahr. Deshalb sollte hier eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden.

Die Rettungsdienste helfen gerne und jederzeit bei Unglücksfällen. Sie benötigen aber unbedingt eine ausreichende Zufahrt, d.h. einen Fahrweg von mindestens 3,50 m Breite.

Falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen das Osterfeuer außer Kontrolle gerät, sollten Sie sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren.

Text: Georg Würth

Quelle: Georg Würth, Feuerwehr Kierspe
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