Märkischer Kreis (pmk) – Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen und finanzielle Unterstützung brauchen, können beim Märkischen Kreis einen Antrag auf das sogenannte Schüler-Bafög stellen. Im vergangen Jahr profitierten davon insgesamt 1.201 Auszubildende. Ihnen überwies der Märkische Kreis aus Bundesmitteln insgesamt etwas über drei Millionen Euro. Insgesamt 69 Anträge wurden von der Kreisverwaltung abgelehnt beziehungsweise von den Antragstellern zurückgenommen.
Schüler-BAföG ist für Auszubildende interessant, weil es in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird. Die Unterstützung muss also nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung. So sind schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs in der Regel förderungsfähig. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.
Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der Jugendliche noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 216 und 645 Euro, ab August steigen sie auf 231 bis 708 Euro.
Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de und unter www.maerkischer-kreis.de. Dort können auch das BAföG-Merkblatt und BAföG-Anträge heruntergeladen werden. Die Antragsformulare sind auch beim Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie in den Berufskollegs erhältlich. Wichtig für eine zügige Bearbeitung ist, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Anlagen beigefügt werden. Telefonisch und persönlich beraten gerne die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis in Altena, Bismarckstraße 17, Telefon 02352/966-60.