Iserlohn – Alle Kinder, die am 30. September 2014 sechs Jahre alt sind, werden am 1. August 2014 schulpflichtig und müssen für eine Grundschule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 30. September 2014 ihren sechsten Geburtstag haben, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Das teilt der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn mit.
Alle Eltern haben bereits auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung ihrer Schulanfänger und ein Anmeldeformular erhalten.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn und werden dort vom 23. September bis 2. Oktober (montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr) entgegen genommen.
Der ausgefüllte Anmeldebogen kann auch per Post an den Bereich Schulverwaltung (Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn) gesandt oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe (Von‑der‑Kuhlen‑Straße 14) und in Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20a) sowie in den Schulen abgegeben werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Schulverwaltung gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02371/217-1853 zur Verfügung.
Grundsätzlich können Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, hierzu gehört auch die katholische Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen allen Eltern an, sich vorab über deren pädagogische Arbeit zu informieren, entweder an festgelegten Informationstagen oder in Einzelterminen.
Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden mit ihren künftigen Schulkindern Anfang November von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder.