Märkischer Kreis – Das vom Kreistag in dessen Dezember-Sitzung beschlossene Sozialticket für den Öffentlichen Personnennahverkehr ist ab 9. April zu haben. Es kostet 25 Euro für das Stadtgebiet oder 35 Euro für das Kreisgebiet.
Das Sozialticket wird am 9. April wird im Märkischen Kreis eingeführt. Damit kann der öffentliche Nahverkehr zu vergünstigten Preisen genutzt werden. Das teilt der Kreis mit. Mit dem Sozialticket können alle Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II beziehen, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz bekommen den öffentlichen Nahverkehr vergünstigt nutzen.
Wer das Sozialticket haben möchte, kann sich bei seinem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt vor Ort eine Kundenkarte ausstellen lassen. Inhaber dieser Kundenkarte können dann in allen Vorverkaufsstellen der Märkischen Verkehrsgesellschaft sowie MVG-Servicecentern eine Wertmarke „MobilTicket“ zum Preis von 25 Euro monatlich für ein Stadt-/Gemeindegebiet oder 35 Euro monatlich für das gesamte Kreisgebiet erwerben. Die MVG hat entsprechende Fahrgastinformationen erstellt, die in den örtlichen Ausgabestellen der Kundenkarten (Sozialamt, Jobcenter, leistungsgewährende Stelle) vorgehalten werden. Die Kundenkarten sind ab Anfang April in den Ausgabestellen erhältlich.
Die Einführung des Sozialtickets war vom Kreistag in dessen Dezember-Sitzung beschlossen worden.