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Unterhaltssicherung wird neu geregelt

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Märkischer Kreis (pmk) – Die seit April 2011 betriebene Neuausrichtung der Bundeswehr wirkt sich ab 01. November auch auf der kommunalen Ebene aus. Das teilt der Märkische Kreis mit. Wer freiwilligen Wehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, hat – soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden – für sich und ggf. für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Zuständig für die Feststellung und Bewilligung der Leistungen zur Unterhaltssicherung waren bisher die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte und für die übrigen kreisangehörigen Kommunen die Kreise. Der Märkische Kreis hat aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Städten Iserlohn und Lüdenscheid diese Aufgabe zentral wahrgenommen. Im Jahr 2014 wurden 98 Anträge mit einem Volumen von knapp 93.000 Euro bearbeitet.

Ab dem 01. November wird das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Ansprechpartner für alle Fragen zur Unterhaltssicherung. Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der noch vor dem 01. November beginnt, sind wie gewohnt bei dem bisherigen Ansprechpartner einzureichen. Alle Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der ab dem 01. November beginnt, sind ausschließlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat I 2.3.7 , Postfach 30 10 54, in 40410 Düsseldorf, zu richten.

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