Stadt Menden
Vorwürfe von Bettermann unbegründet
Die Stadtverwaltung möchte den Vorgang für die interessierte Bürgerschaft wie folgt abstrakt erklären:
Die Baugenehmigung für die neue Lagerhalle der Fa. OBO-Bettermann wurde Ende 2012 erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung ist u.a. die Einhaltung von Schallschutzauflagen auf der Grundlage eines durch die Fa. OBO-Bettermann selbst in Auftrag gegebenen Schallschutzgutachtens. Diese und weitere Auflagen sind – soweit zu diesem Zeitpunkt bereits möglich – im Zuge der Rohbauabnahme zu prüfen.
Nachdem der ausführende Architekt der Stadtverwaltung die Fertigstellung des Rohbaus angezeigt hat, haben zwei Mitarbeiter der Abteilung Planung und Bauordnung die Besichtigung des Rohbaus vorgenommen. Wie es bei der Stadtverwaltung üblich ist, unter vorheriger Ankündigung ihres Besuchs bei den Architekten, um diesen die Gelegenheit einer Teilnahme zu geben. So ist es auch in diesem Fall geschehen. Die Mitarbeiter haben auch keinen „Hausfriedensbruch“ begangen, so wie von Herrn Bettermann gegenüber der Stadtverwaltung in den Raum gestellt, sondern sich ordnungsgemäß an der Pforte gemeldet und nach einer vom Pförtner durchgeführten Rückfrage einen Besucherausweis erhalten.
Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die in der Baugenehmigung vorgesehenen baulichen Maßnahmen zum Schallschutz (Trennwand und Rolltor), die für die Baugenehmigung substanziell sind, bis dato nicht verbaut wurden. Es war auch nicht zu erkennen, dass durch evtl. Vorkehrungen zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen gewesen wäre. Somit wurde die Rohbauabnahme mit dem Hinweis versehen, dass die Ausführung nicht der Genehmigung entspricht und so nach dem derzeitigen Stand auch nicht genehmigungsfähig ist.
Gleichzeitig wurde die Bitte ausgesprochen, die Bauausführung der Genehmigung anzupassen oder eine geänderte Planung zur Prüfung bei der Bauordnung einzureichen. Kein Baustopp – sondern nur der Hinweis auf die korrekte Umsetzung der erteilten Baugenehmigung. Dass derzeit eine Nutzung der Halle ohne eine mängelfreie Schlussabnahme nicht zulässig ist, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.
In diesem Vorgehen eine Retourkutsche des Bürgermeisters auf das schwelende Abwahlverfahren zu erkennen, erscheint hoffentlich auch der Bürgerschaft als völlig abwegig. So viel Professionalität sollte dem Bürgermeister auch von Herrn Bettermann zugetraut werden.