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Vor dem Weihnachtseinkauf bedenken: Artgeschützte Tiere müssen gemeldet werden

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Märkischer Kreis (pmk) – Exotische Landschildkröten, Chamäleons, Frösche, Schlangen und unterschiedliche Papageien- und Vogelarten stehen zu Weihnachten gern auf der Wunschliste. Wer darüber nachdenkt, sich ein artgeschütztes Tier zuzulegen oder zu verschenken, sollte sich vorher genau informieren. Das rät der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises. Denn artgeschützte Tiere stellen besondere Anforderungen an die Tierhaltung und müssen nach der Bundesartenschutzverordnung bei der Unteren Landschaftsbehörde im genannten Fachdienst angemeldet werden. Dazu sind neben persönlichen Angaben, behördlichen Bescheinigungen, wie zum Beispiel EG-Bescheinigungen (bei bestimmten Tieren mit Fotodokumentation) sowie gegebenenfalls Kopien von Einfuhrdokumenten, alten Cites-Bescheinigungen, Rechnungen oder Belegen beizufügen. Je nach Schutzstatus des erworbenen Tieres können sich aber auch noch weitere Verpflichtungen für die Besitzer oder Halter ergeben.

Allein im Jahr 2014 wurden 554 Tiere neu angemeldet. Insgesamt sind im Märkischen Kreis weit über 3.000 Tiere gemeldet. Ganz oben auf der Hitliste steht die Griechische Landschildkröte, die die höchsten Anforderungen an den Tierhalter stellt. Danach folgen die Vierzehen-Landschildkröte und andere Landschildkröten sowie Panther- und Jemen-Chamäleons, Frösche, Schlangen und unterschiedliche Papageien- und Vogelarten.

Das erforderliche An-, Um- und Abmeldeformular ist auf der Seite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de zu finden. Weitergehende Auskünfte gibt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises während der Dienstzeiten unter den Rufnummern: 02351-966-6400 und 966 -6379.

Die griechische Landschildkröte ist eine geschützte Art (Foto: pmk).
Die griechische Landschildkröte ist eine geschützte Art (Foto: pmk).
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