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Warnwestenpflicht in Deutschland ab dem 1. Juli

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Iserlohn – Was bereits in vielen europäischen Ländern Pflicht ist, gilt bald auch in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Nach einem Unfall oder einer Panne muss das Fahrzeug abgesichert und somit auch verlassen werden – dabei schützt eine Warnweste.

Mark Jünger, Leiter der TÜV-STATION Iserlohn, weiß um die Gefahren: „Personen ohne Warnweste können im Dämmerlicht erst in einer Entfernung von ca. 80 Metern von einem Autofahrer gesehen werden. Gerade auch auf Schnellstraßen kann diese Entfernung im Bezug zum Bremsweg deutlich zu gering sein. Durch das Tragen einer Warnweste erhöht sich die Sichtweite um ca. 150 Meter.“

Foto: TÜV Nord
Foto: TÜV Nord

Gerade bei den dunkleren Tageszeiten sind Autofahrer im Fall einer Panne oder eines Unfalls einer besonderen Gefahr ausgesetzt. Durch das Tragen einer Warnweste kann sich beim Verlassen des Fahrzeugs zusätzlich absichern. Aus eben diesem Grund ist die Weste eine wichtige Investition in die eigene Sicherheit.

Für die zugelassenen Warnwesten existiert eine europaweit einheitliche Norm mit dem Kontrollzeichen EN 471. Um die Weste im Ernstfall parat zu haben, ist es ratsam, diese im Innenraum und in der Nähe des Fahrersitzes aufzubewahren. Einen weiteren Tipp um Gefahren im Ernstfall zu senken, gibt Jünger: „Wir empfehlen nicht nur eine Weste für den Fahrer mitzuführen, sondern eine für jeden Insassen im Auto. Auch sollte man die Weste nicht als eine lästige Pflicht betrachten, sondern als einen Schutzengel für die eigene Sicherheit.“ Wer bereits jetzt eine Warnweste erwerben möchte, wird an der TÜV-STATION Iserlohn fündig.

Foto: TÜV Nord
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