Märkischer Kreis – Eine junge Frau (25) erstattete am vergangenen Wochenende Strafanzeige wegen sexueller Belästigung. Ein bisher unbekannter Täter hatte ihr per Instagram ungefragt ein Foto von seinem Geschlechtsteil zugeschickt.
Im Kreisgebiet werden immer wieder vereinzelt Anzeigen erstattet. Sexuelle Belästigung im Internet ist strafbar. Das unaufgeforderte Verbreiten von Penis-Bildern (sog. „Dickpics“) gehört zur „Verbreitung pornographischer Schriften“ und wird mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Das Verschicken solcher Bilder hat mit „Sexting“ nichts zu tun. Hierbei geht es den Männern vor allem um die Ausübung von Macht. Für Frauen sind solche Nachrichten vor allem eines: nervig und bisweilen ekelerregend.
Betroffene Frauen können bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Dann ist es wichtig, die Nachrichten, das Profil und/oder die Handynummer des Übersenders z.B. per Screenshot zu sichern. Antworten Sie niemals auf die Nachrichten und schicken Sie die Bilder auf keinen Fall weiter. Sie könnten sich sonst selbst strafbar machen. Das Profil des Täters z.B. zu blockieren und an den Betreiber des Netzwerks zu melden können ergänzende Maßnahmen sein.
Auch Kinder oder Jugendliche können davon betroffen sein. Den Eltern empfiehlt die Polizei: Bereiten Sie Ihr Kind auf jugendgefährdende Inhalte wie Gewalt, Pornografie oder Rassismus vor und vereinbaren Sie mit ihm, solche Seiten sofort wegzuklicken. Seien Sie Vorbild und helfen Sie Ihrem Kind, sich gefahrlos im Internet zu bewegen. Vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln für den Internetkonsum.
Hilfsangebote für betroffene Frauen sexueller Gewalt bietet z.B. das Hilfetelefon des Bundesamtes für Familie unter 08000 116 016 oder die kriminalpräventiven Fachdienststellen der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden. Im Märkischen Kreis ist das das Kommissariat Vorbeugung mit Sitz in Hemer. Telefon: 02372/9099-5515 oder 5510.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis