Balve – Zur Zusammenlegung der Steinbrüche Asbeck und Horst wurde auf Antrag der Firma Rheinkalk GmbH ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 28 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet.
Zu diesem Planfeststellungsverfahren konnten die Bürger und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung vom 27.01.2014 bis zum 28.02.2014 Stellung nehmen.
Nachdem die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises die Stellungnahmen in die Planfeststellung einbezogen hat, fasste diese den Beschluss der Planfeststellung.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen liegt nun im Rathaus der Stadt Balve in der Zeit vom 19.03.2015 bis zum 01.04.2015 während der folgenden Zeiten in Zimmer 43 zur Einsicht aus:
Montag
8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag
8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und
Freitag
8:00 bis 12:30 Uhr