Meinerzhagen – Am Montag (03.02.2020) hat die Polizei in Meinerzhagen eine Gruppe mutmaßlicher Klemmbrett-Betrüger angehalten. Sie verlieren nicht viele Worte, halten ihren Opfern ein Brett mit einem Spenden-Zettel unter die Nase – und ziehen ihnen manchmal im wahrsten Sinne des Wortes das Geld aus der Tasche. Beliebte „Tatorte“ sind Supermarkt-Parkplätze. In den letzten Wochen gab es vermehrt Hinweise auf solche Bettler. Mal sind die Sammler angeblich selbst taubstumm. Mal wird für blinde Kinder gesammelt. Immer wieder fühlen sich jedenfalls Menschen „bedrängt“ von den Sammlern.
Am Montag kurz nach 12.38 Uhr kam die Meldung von einem Supermarkt an der Volmestraße. 17 Minuten später stoppten ein Streifenwagen den beschriebenen BMW mit Duisburger Kennzeichen an der Kreuzung Zum Rothenstein/Oststraße. Darin saßen zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 17 und 21 Jahren aus Duisburg und Hagen. In ihrem Auto lagen zwei Klemmbretter mit „Spenderlisten“. Eine sprachliche Verständigung war so gut wie kaum möglich. Die Beamten schrieben eine Anzeige wegen Betrugsverdacht.
Tatsächlich ist weder Betteln noch Spendensammeln in NRW grundsätzlich verboten. In den Städten und Gemeinden gelten unterschiedliche Ordnungssatzungen. Dennoch gibt es auch generelle Grenzen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz nennt den Tatbestand der „Belästigung der Allgemeinheit“. Das ist der Fall, wenn ein Spendensammler aufdringlich wird, sich anderen in den Weg stellt, sie festhält oder beleidigend anspricht. Wer Krankheiten vortäuscht oder falsche Angaben zum Spendenzweck macht, der begeht einen Betrug. Wer Siegel und Symbole von Hilfsorganisationen verwendet und das Vorliegen einer „Urkunde“ vortäuscht, der muss sich wegen einer Urkundenfälschung verantworten – möglicherweise auch als Mitglied einer Bande.
Leider gehen manche „Sammler“ noch einen Schritt weiter: Immer wieder schildern Opfer, wie sie bereitwillig ihre Geldbörse öffneten. Später bemerken sie, dass Ihnen Geld aus der Börse fehlt. Offenbar halten einige Täter ihr Klemmbrett so dreist über die Geldbörsen ihrer Opfer, dass sie darunter klammheimlich Scheinchen herausfingern können.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis