Keine Fahrerlaubnis – Kinder nicht angeschnallt
Menden – Am Sonntag (12.01.2020) fiel einer Polizeistreife auf der Kolpingstraße ein Fahrzeug auf, in dem zwei Kinder nicht angeschnallt auf der Rückbank saßen. Es gab auch keine Kindersitze. Die Polizeibeamten stoppten den Wagen. Der 22-jährige Fahrer gab zu, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Polizei schrieb mehrere Anzeigen: eine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 22-Jährigen und eine gegen seinen Vater, weil er die Fahrt zugelassen hat.
Beide Fälle werden vom Gesetz mit einer Freiheitstraße von bis zu einem Jahr oder einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Bei Wiederholungstätern kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Wer seinen Wagen verleiht und sich nicht davon überzeugt, dass der andere eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, der kann wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden.
Kinder ohne jegliche Sicherung zu befördern, kostet 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt auch Punktekonten für Menschen ohne Führerschein.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
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- Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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